Ad|junk|ti|on 〈f. 20〉
1. 〈Logik〉 = Disjunktion
2. Hinzufügung
[→ Adjunkt]
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Adjunktion
die, -/-en,
1) Mathematik: Erweiterung eines mathematischen Gegenstandsbereichs (v. a. einer algebraischen Struktur) durch Hinzufügen eines Elements oder mehrerer Elemente gleicher Art unter Wahrung der den Bereichstyp (z. B. Körper) definierenden Abgeschlossenheitsforderungen; Beispiel: die Adjunktion der irrationalen Zahl zum Körper der rationalen Zahlen (Brüche).
2) mathematische Logik: Alternative, Disjunktion, Verknüpfung zweier (oder mehrerer) Aussagen A und B mit dem nicht ausschließenden Junktor »oder« (lateinisch vel; Zeichen ∨) zu einer als Adjungat oder Adjugat bezeichneten Aussage »A ∨ B«. Diese ist dann wahr, wenn mindestens eine der beiden Aussagen A oder B wahr ist (Wahrheitsfunktion). Die Adjunktion ist eine der Grundfunktionen der Schaltalgebra. - Als große oder unendliche Adjunktion wird die Verknüpfung aller Aussagen einer Aussageform mit dem Quantor »einige« (Zeichen: ) bezeichnet.
3) Sprachwissenschaft: Insertion.
Universal-Lexikon. 2012.