Con|sẹn|sus 〈m.; -, -〉 = Konsens
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Consẹnsus
[lateinisch »Übereinstimmung«, »Zustimmung«] der, -/-,
2) evangelische Kirchen: früher ein Titel von Bekenntnisschriften: Consensus Tigurinus (1549; von H. Bullinger erreichte Verständigung zwischen Zürich und Genf in der Abendmahlsfrage), Consensus Geneviensis (1552), der jedoch bereits im 17. Jahrhundert nicht mehr üblich war.
3) katholische Dogmatik: die Übereinstimmung der Gesamtkirche in bestimmten Glaubenswahrheiten. Anzeichen für den kirchlichen Consensus sind besonders der consensus patrum, die wenigstens überwiegende »Übereinstimmung der Kirchenväter«, und der consensus theologorum, die herrschende theologische Lehre. Bei neueren Dogmatisierungen seitens der katholischen Kirche gewann der dogmatische Consensus an Bedeutung. Er ist jedoch nicht Glaubensquelle wie Schrift und Tradition, sondern nur Erkenntnismittel des Glaubens.
4) katholisches Kirchenrecht: die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, im engeren Sinn der Ehekonsens (consensus matrimonialis), die zwischen ehefähigen Personen zur Eheschließung notwendige innere Willenseinigung und gegenseitige äußere Willenserklärung.
5) Philosophie: Die Ansicht, dass es eine feste, dauernde und allgemeine Übereinstimmung der Menschen (Consensus omnium oder Consensus gentium) in gewissen Ideen und Urteilen gebe, wurde von vielen Philosophen als Kriterium für die Wahrheit und allgemeine Verbindlichkeit von Wissen, Erkenntnissen und Normen vertreten. Dabei bezog sich ein solcher naturhafter Consensus auf Anschauungen, die wesentlich mit dem sozialen, moralischen, religiösen Leben und ästhetischen Erleben verknüpft sind, so ein Bestehen unveräußerlichen Menschenrechte, einer sittlichen Verpflichtung im Allgemeinen, bestimmter ästhetischer Werte, die Existenz eines transzendenten Wesens. Ein solcher Consensus wurde mit der Vernünftigkeit des Menschen erklärt, als Teilhabe der Vernunft jedes Menschen an einer allgemeinen göttlichen oder Weltvernunft, die als Weltgesetz zugleich Naturgesetz für den Menschen sei. Consensus gründete z. B. bei Platon in der »Anamnesis«, der Wiedererinnerung der Seele an die Ideen, in der Stoa in den »Communes conceptiones«, allen Menschen »gemeinsamen Begriffen«, wie der des Guten und bestimmten mathematischen Axiomen, bei R. Descartes und G. W. Leibniz in angeborenen Ideen, wie den Begriffen der Vollkommenheit, der Substanz, Gottes. Die Vernunft als »natürliches Licht« galt in der Theologie als Prinzip der Gotteserkenntnis und diente zur Begründung mehrerer Gottesbeweise. In der politischen Theorie spielte der Consensus im Rahmen des Naturrechtsgedankens (Naturrecht) eine Rolle, z. B. bei Cicero der »consensus gentium« als »Naturgesetz« in der Gesellschaft, in der Rechtsphilosophie der Aufklärung, die bestimmte Rechte, wie die auf persönliche Freiheit, Eigentum, Erziehung, vernunftmäßig herzuleiten versuchte. (Konsens)
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Con|sẹn|sus: ↑Konsensus.
Universal-Lexikon. 2012.