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Organ
Exekutive; (wirkende) Kraft; Körperteil

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Or|gan [ɔr'ga:n], das; -s, -e:
1. jeweils ein in sich geschlossenes selbstständiges System darstellender Teil des menschlichen und tierischen Körpers, der eine bestimmte Aufgabe erfüllt:
die inneren Organe; ein Organ verpflanzen, spenden.
Zus.: Atmungsorgan, Sinnesorgan, Verdauungsorgan.
2.
a) (ugs.) menschliche Stimme:
ein lautes, angenehmes Organ; das geschulte Organ eines Sprechers.
b) (bildungsspr.) Zeitung, Zeitschrift einer politischen oder gesellschaftlichen Interessengruppe, Partei o. Ä.:
das Organ unseres Vereins.
Syn.: Blatt.
Zus.: Gewerkschaftsorgan, Parteiorgan.
3. Institution oder Behörde mit bestimmten Aufgaben:
die Organe der staatlichen Verwaltung.
Zus.: Beschlussorgan, Kontrollorgan, Staatsorgan, Verfassungsorgan.

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Or|gan 〈n. 11
1. 〈Anat.〉 funktionell eigenständiger Teil des Organismus
2. 〈fig.〉
2.1 Zeitung od. Zeitschrift als Sprachrohr einer Partei
2.2 Aufträge od. Anordnungen ausführende Person od. Behörde
2.3 〈umg.〉 Stimme
● ich habe dafür kein \Organ 〈fig.〉 keinen Sinn, ich bin dafür nicht empfänglich; ausführendes \Organ 〈fig.〉 jmd., der bzw. Behörde, die Aufträge, Bestimmungen ausführt; beratendes \Organ Beirat; die inneren \Organe; ein angenehmes, unangenehmes, sonores \Organ haben Stimme; rechtsprechendes \Organ Gericht [<lat. organum, grch. organon „Werkzeug, Hilfsmittel“]

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Or|gan , das; -[e]s, -e [lat. organum = Werkzeug, (Musik)instrument, Orgel < griech. órganon, auch = Körperteil]:
1. aus verschiedenen Geweben zusammengesetzter einheitlicher Teil des menschlichen, tierischen u. pflanzlichen Körpers mit einer bestimmten Funktion (1 a):
die inneren -e;
ein lebenswichtiges O. verpflanzen, spenden.
2. (ugs.) Stimme:
ein lautes O. haben.
3. <Pl. selten> [wohl nach frz. organe] (bildungsspr.) Zeitung od. Zeitschrift, in der die offizielle Auffassung, der [politische] Standpunkt einer bestimmten Partei, eines bestimmten [Interessen]verbandes o. Ä. dargelegt wird:
das wöchentlich erscheinende O. der Gewerkschaft.
4. [wohl nach frz. organe] (bildungsspr.) [offizielle] Einrichtung od. [offiziell beauftragte] Person mit einer bestimmten Funktion als Teil eines größeren Ganzen:
ein beratendes O.

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Organ
 
[von griechisch órganon »Organ«, eigentlich »Werkzeug«] das, -s/-e,  
 1) Anatomie, Botanik: Ọrganon, Ọrganum, bei vielzelligen Lebewesen ein durch seine spezifische Funktion, seine entsprechende Morphologie und zellige Feinstruktur charakterisierter, aus verschiedenen Geweben aufgebauter und von seiner Umgebung abgrenzbarer Teil des Körpers (Organismus), z. B. Muskeln, Lunge, Auge, bei Pflanzen z. B. Wurzel, Spross, Blätter, Blüte. Funktionell zusammenwirkende Organe bilden ein Organsystem, z. B. Nerven- oder Blutgefäßsystem. Die Organbildung wird in der Embryonalentwicklung eingeleitet; in einigen Fällen sind bereits am unbefruchteten Ei gesonderte Keimbezirke als Gebiete für bestimmte Organbildungen zu erkennen.
 
 2) Publizistik: Zeitung oder Zeitschrift (»Sprachrohr«) einer politisch-sozialen oder wirtschaftlichen Organisation (z. B. Partei, Unternehmen, Verband), die der Interessenartikulation und der Selbstdarstellung dient.
 
 3) Recht: eine Person oder Personengesamtheit, die in einer Organisation bestimmte durch Gesetz oder Statut umrissene Aufgaben wahrnimmt. Es werden Beschlussorgane (Mitgliederversammlungen, Parlamente), beratende Organe (Beiräte) und ausführende Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Regierung, Verwaltungsbehörden) unterschieden. Vertretungsorgane vertreten die Organisation nach außen, Geschäftsführungsorgane dienen der internen Führung. Ein Kollegialorgan besteht im Gegensatz zum monokratischen Organ aus mehreren Personen. Organleihe ist die Inanspruchnahme des von einer anderen Organisation unterhaltenen Organs zur Erfüllung eigener Aufgaben.
 

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Or|gan, das; -s, -e [lat. organum = Werkzeug, (Musik)instrument, Orgel < griech. órganon, auch = Körperteil; 3, 4: wohl nach frz. organe]: 1. aus verschiedenen Geweben zusammengesetzter einheitlicher Teil des menschlichen, tierischen u. pflanzlichen Körpers mit einer bestimmten ↑Funktion (1 a): die inneren -e; ein lebenswichtiges, empfindliches, gesundes O.; Mit etwa 1,82 Quadratmetern ist die Haut ... unser größtes O. (Hörzu 26, 1984, 136); der Wurmfortsatz gehört zu den lymphatischen -en (Hackethal, Schneide 52); ein natürliches O. durch ein künstliches ersetzen; ein O. verpflanzen, spenden, einpflanzen; *ein O. für etw. haben (zugänglich, empfänglich für etw. sein): Für die Poesie des Nebeltags, der Herbststimmung ... hatte er kein O. (Friedell, Aufklärung 189). 2. (ugs.) Stimme: ein lautes, schrilles, angenehmes O. haben. 3. <Pl. seltener> (bildungsspr.) Zeitung od. Zeitschrift, in der die offizielle Auffassung, der [politische] Standpunkt einer bestimmten Partei, eines bestimmten [Interessen]verbandes o. Ä. dargelegt wird: das wöchentlich erscheinende O. der Gewerkschaft; In dem offiziellen O. der KPdSU schrieb Grigorjew ... (Welt 7. 5. 66, 3). 4. (bildungsspr.) [offizielle] Einrichtung od. [offiziell beauftragte] Person mit einer bestimmten Funktion als Teil eines größeren Ganzen: ein übergeordnetes, ausführendes, beratendes O.; Oder habe ein Eingriff eines amtlichen -s stattgefunden? (Kafka, Schloß 212); ich bin nur ein vollziehendes O. Ich habe den Fall meiner vorgesetzten Dienststelle übergeben (Kirst, Aufruhr 170); ein O. der Rechtspflege; -e der Gesetzgebung; Die -e der Gemeinde sind länderweise ... verschieden ausgestaltet (Fraenkel, Staat 162); Die -e der Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung ..., der Vorstand ... und der ... Aufsichtsrat (Rittershausen, Wirtschaft 50). ∙ 5. Werkzeug, Hilfsmittel: Ü soll ich dem Blutgericht zum O. (↑Handlanger 2, Büttel 3) dienen, soll ich das Vertrauen des unglücklichen Menschen missbrauchen (E. T. A. Hoffmann, Fräulein 43); Die Richter! ... Sind es etwa ... Verworfne, schamlose Zungendrescher, ... die sich zum O. der Unterdrückung willig dingen lassen (Schiller, Maria Stuart I, 7).

Universal-Lexikon. 2012.