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un|gül|tig ['ʊngʏltɪç] <Adj.>:keine Gültigkeit [mehr] habend:
eine ungültige Fahrkarte; eine Urkunde für ungültig erklären.
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ụn|gül|tig 〈Adj.〉 nicht (mehr) gültig, keine Geltung (mehr) habend (Fahrschein, Pass) ● der Pass wird am 20. Mai \ungültig verliert am 20. Mai seine Gültigkeit, gilt ab 20. Mai nicht mehr; ein Gesetz, Banknoten für \ungültig erklären
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ụn|gül|tig <Adj.>:
-e Ausweispapiere;
der Fahrschein ist u.;
bei der Wahl gab es viele -e Stimmen;
eine Ehe für u. erklären (annullieren).
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ungültig,
die Eigenschaft eines Werts, Befehls, eines Vorgangs oder einer Situation, sich nicht im vorgesehenen Werte-, Befehls-, Vorgangs- und Situationsumfang zu befinden. Darunter fallen z. B. Parameter- und Variablenwerte, Speicheradressen und Zugriffe auf Geräte. Die Verarbeitung einer ungültigen Eingabe wird von einem ausführenden Programm gewöhnlich verweigert, sobald dieses die Ungültigkeit festgestellt hat.
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ụn|gül|tig <Adj.>: nicht ↑gültig (a); verfallen: -e Banknoten, Ausweispapiere; der Fahrschein ist u.; bei der Wahl gab es viele -e Stimmen; ohne Unterschrift ist die Scheckkarte u.; eine Ehe für u. erklären (annullieren).
Universal-Lexikon. 2012.