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Verarbeitung
Weiterverarbeitung; Execution (fachsprachlich); Abarbeitung; Ablauf; Ausführung; Bearbeitung; (in der) Produktion; (in) Bearbeitung

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Ver|ạr|bei|tung 〈f. 20
1. das Verarbeiten
2. die Art, wie etwas verarbeitet ist
● gute, schlechte \Verarbeitung

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Ver|ạr|bei|tung, die; -, -en:
1. das Verarbeiten.
2. Art u. Weise, in der etw. gefertigt ist:
Schuhe in erstklassiger V.

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Ver|arbeitung,
 
wirtschaftlich die Bearbeitung, Umwandlung, Veredelung von wirtschaftlichen Gütern (z. B. Rohstoffen, Zwischenprodukten); im Rechtssinne das Herstellen einer neuen beweglichen Sache durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe (seltener: Spezifikation). Die Verarbeitung (§ 950 BGB) stellt neben der Verbindung und der Vermischung einen Fall der in §§ 946 ff. BGB geregelten Tatbestände des gesetzlichen Eigentumserwerbs dar. Der Hersteller einer durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache erwirbt das Eigentum an ihr, sofern die Verarbeitung den Wert des Stoffes übersteigt. Durch die Verarbeitung erlischt ein Eigentumsvorbehalt des Lieferanten. Nach der Rechtsprechung kann allerdings vereinbart werden, wer als Hersteller der Sache (und somit als Eigentümer) anzusehen ist.

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Ver|ạr|bei|tung, die; -, -en: 1. das Verarbeiten. 2. Art u. Weise, in der etw. gefertigt ist: Schuhe in erstklassiger V.

Universal-Lexikon. 2012.