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Stadtpfeifer
Stạdt|pfei|fer 〈m. 3; früherder Musikantenzunft angehörender Musiker (bes. Zinkenist od. Oboist) mit dem Privileg, bei allen feierl. Anlässen Musik zu machen; Sy Stadtmusikant

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Stạdt|pfei|fer, der (früher):
in einer Zunft organisierter Musiker im Dienste einer Stadt.

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Stadtpfeifer,
 
Bezeichnung für den in städtischen Diensten stehenden Berufsmusiker des 14.-18. Jahrhunderts. Der Stadtpfeifer trat im Spätmittelalter das Erbe des fahrenden Spielmanns an; er teilte dessen Vielseitigkeit im Instrumentenspiel, unterschied sich aber von ihm durch Sesshaftigkeit, Besitz bürgerlicher Rechte, festen Sold, Bindung an Zünfte und geregelte, langjährige Ausbildung. Zur Dauereinrichtung deutscher Städte wurde die Stadtpfeiferei im 16. Jahrhundert Der Stadtpfeifer bildete mit mehreren Musikern die Stadt- oder Ratsmusik größerer Städte oder besorgte in kleineren Kommunen, im Range eines Meisters stehend, mit zwei Gesellen und einem Lehrling die offizielle Musik bei Festen der Stadt und der Kirche, Veranstaltungen des Rats, Feiern der Universität und Besuchen hoher Persönlichkeiten sowie den Wachdienst und das Abblasen auf dem Rathaus- oder Kirchturm (Turmmusik). In Residenzstädten wurden die Stadtpfeifer auch zur Unterstützung der Hofkapelle herangezogen. Daneben genossen sie das Privileg, bei privaten Anlässen in Bürgerhäusern aufspielen zu dürfen.
 
Der Stadtpfeifer spielte v. a. Blasinstrumente wie Zink, Schalmei, Pommer, Horn, Dulzian, Krummhorn und Pfeife, bei Genehmigung (erforderlich wegen der Trompeterprivilegien) auch Trompete, Posaune und Pauke, daneben Fiedel, Violen und Laute. Untersagt waren ihm die »unehrlichen«, den Fahrenden zugewiesenen Instrumente wie Sackpfeife, Drehleier, Tamburin. Das Repertoire bestand aus einfacher, handschriftlich weitergegebener Gebrauchsmusik (Signale, Spiel- und Tanzstücke, Choräle, Sonaten), doch gab es auch kompositorisch und spieltechnisch anspruchsvollere Stadtpfeifermusik. Mit dem Verlust der Privilegierung durch die Gewerbefreiheit und dem Aufkommen des Konzertwesens und Liebhabermusizierens verlor das Amt des Stadtpfeifers seit dem 18. Jahrhundert seine Funktion.
 
Literatur:
 
Der Sozialstatus des Berufsmusikers vom 17. bis 19. Jh., hg. v. W. Salmen (1971);
 H. J. Moser: Die Musikergenossenschaft im dt. MA. (1910, Nachdr. 1972);
 S. Žak: Musik als »Ehr u. Zier« im mittelalterl. Reich (1979);
 M. Wolschke: Von der Stadtpfeiferei zu Lehrlingskapelle u. Sinfonieorchester (1981).

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Stạdt|pfei|fer, der (früher): in einer Zunft organisierter Musiker im Dienste einer Stadt.

Universal-Lexikon. 2012.