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aus||po|wern1 〈V. tr.; hat〉
1. ausplündern (Person)
2. armmachen, ausbeuten (Land)
[zu frz. pauvre „arm“]
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aus||pow|ern2 auch: aus||po|wern2 〈[-paʊərn] V. tr.; hat; umg.〉
1. jmdn. \auspowern ausschalten, ausbeuten
2. 〈meist Part. Perf.〉 ermüden, entkräften
● ich bin völlig ausgepowert; sich beim Kraftsport so richtig \auspowern; →a. ausgepowert [zu engl. power „Kraft, Macht“]
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1. <meist nur im Infinitiv u. 2. Part. gebr.> seine Kräfte vollständig aufbrauchen.
2. <a. + sich> sich verausgaben:
der Ruderer hatte sich völlig ausgepowert.
[bis zur Verelendung] ausbeuten:
ein Land a.;
ein ausgepowertes Volk.
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aus|po|wern <sw. V.; hat [zu ↑power] (ugs. abwertend): [bis zur Verelendung] ausbeuten: in einen völlig unbekannten Ort ..., dem man gleich ansieht, dass er ausgepowert ist bis auf die Mauern (Remarque, Westen 32); Ein Land trauert, und da ist ein ausgepowertes Volk (Plievier, Stalingrad 334); Der ausgepowerte deutsche Markt (Spiegel 21, 1966, 44).
Universal-Lexikon. 2012.