Stiftung Warentest,
unabhängiges Warentestinstitut in der Rechtsform einer Stiftung des privaten Rechts (Stifterin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft), Sitz: Berlin; gegründet 1964 auf Beschluss des Bundestages. Nach der Stiftungssatzung soll die Öffentlichkeit v. a. über »objektivierbare Merkmale des Nutz- und Gebrauchswertes von Waren und privaten sowie individuell nutzbaren öffentlichen Leistungen« (vergleichender Warentest) und über »Möglichkeiten und Techniken der optimalen privaten Haushaltsführung« unterrichtet werden. Nach einer Satzungsänderung 1985 soll auch die Umweltverträglichkeit der Produkte berücksichtigt und über Verbraucherrecht informiert werden. Testergebnisse und Verbraucherinformationen werden u. a. in Zeitschriften (»test«, seit 1966; »FINANZtest«, seit 1990), Sonderheften (z. B. Steuern sparen, Kosmetik, Energie), Ratgebern (z. B. Geld, Gesundheit, Technik), Jahrbüchern (»test Jahrbuch«, seit 1972) sowie im Internet veröffentlicht und über Pressedienste den Massenmedien zur Verfügung gestellt. Stiftungsorgane sind ein höchstens vierköpfiger Vorstand, ein siebenköpfiger Verwaltungsrat sowie ein Kuratorium, das sich aus je sechs Vertretern der Verbraucher, der Unternehmen und neutralen Sachverständigen zusammensetzt. Bei Warentests müssen Fachbeiräte gebildet werden. Die Stiftung Warentest finanziert sich seit 1974 überwiegend aus den Verkaufserlösen (2000: 45,5 Mio. ) ihrer Veröffentlichungen; der Anteil der Bundesmittel beträgt rd. 13 % (2000: 6,6, Mio. ).
Universal-Lexikon. 2012.