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Tier|arzt 〈m. 1u〉 Arzt für Tiere; Sy Veterinär
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Tier|arzt, der:
Arzt, der auf die Behandlung von kranken Tieren, auf die Bekämpfung von Tierseuchen, auch auf die Untersuchung u. Überwachung bei der Herstellung, Lagerung o. Ä. von Fleisch u. anderen tierischen Produkten spezialisiert ist; Veterinär.
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Tier|arzt,
Veterinärmediziner [v-], Tiermediziner nach Studium und Erteilung der Approbation. Der Tierarzt arbeitet freiberuflich (oft spezialisiert) in eigener Praxis, als Beamter (Amtsbezeichnung aufsteigend vom Veterinärrat bis zum Veterinärdirektor) oder Angestellter in der Veterinärverwaltung, in Forschung und Lehre, im halbamtlichen Tiergesundheitsdienst, als Veterinäroffizier in der Bundeswehr oder als Angestellter beziehungsweise Sachverständiger in der Wirtschaft (v. a. pharmazeutische Industrie). Die Aufgaben des Tierarztes erstrecken sich außer auf die Behandlung kranker Tiere und die Tierseuchenbekämpfung auch auf die Untersuchung und Überwachung der Herstellungs-, Lagerungs-, Transport- und Verkaufshygiene von Fleisch (Schlachttier- und Fleischuntersuchung), Milch und sonstigen Lebensmitteln tierischer Herkunft, ferner auf den Tierschutz, die Beratung der Tierhalter und die Überwachung der Hygiene in Tierbeständen. (Tiermedizin)
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Tier|arzt, der: Arzt, der auf die Behandlung von kranken Tieren, auf die Bekämpfung von Tierseuchen, auch auf die Untersuchung u. Überwachung bei der Herstellung, Lagerung o. Ä. von Fleisch u. anderen tierischen Produkten spezialisiert ist; Veterinär.
Universal-Lexikon. 2012.