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handhaben
hantieren (mit); umgehen (mit); leiten; einsetzen; gebrauchen; nutzen; anwenden; zum Einsatz bringen; (Betriebsart ...) fahren; applizieren; in Gebrauch nehmen; deployen (fachsprachlich); benützen; benutzen; nützen; adhibieren (veraltet); (zu etwas) heranziehen; (sich) einer Sache bedienen; verwenden; einwirken; wirken; operieren; auslösen; drücken; bedienen; betätigen; tätig sein; machen; praktizieren; ausüben; verrichten

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hand|ha|ben ['hantha:bn̩], handhabte, gehandhabt <tr.; hat:
1. (ein Werkzeug) richtig gebrauchen, damit sachgerecht umgehen:
das Gerät ist leicht zu handhaben; sie lernte schnell, die Prothese zu handhaben.
Syn.: bedienen, betätigen, führen, steuern.
2. etwas in bestimmter Weise aus-, durchführen:
sie handhaben die Vorschriften hier recht lax; so haben wir es schon immer gehandhabt.
Syn.: machen, praktizieren.

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hạnd|ha|ben 〈V. tr. 159; hat; du handhabst, gehandhabt〉
1. gebrauchen, anwenden
2. auf bestimmte Weise umgehen mit, vorgehen bei
● wir wollen die Angelegenheit so \handhaben, dass ...; ein Gerät, Werkzeug zu \handhaben verstehen, wissen; Gesetze, Vorschriften ohne Ansehen der Person \handhaben 〈fig.〉; das Gerät ist bequem zu \handhaben; ein Gerät (nicht) richtig \handhaben; etwas mit großer Geschicklichkeit \handhaben

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hạnd|ha|ben <sw. V.; hat [mhd. hanthaben = fest fassen, halten]:
1. (ein Werkzeug, Instrument, etw., was man bei seinem Gebrauch in der Hand hält, mit der Hand führt) führen, bedienen, gebrauchen:
etw. geschickt h.;
dieses Gerät ist leicht, einfach zu h.;
er konnte die Gitarre gut h. (spielen).
2. etw. [bei dessen Auslegung, Ausführung od. Anwendung ein gewisser Spielraum gegeben ist] in bestimmter Weise aus-, durchführen, praktizieren:
die Vorschriften werden hier sehr lax gehandhabt;
so haben wir es immer gehandhabt.

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hạnd|ha|ben <sw. V.; hat [mhd. hanthaben = fest fassen, halten]: 1. (ein Werkzeug, Instrument, etw., was man bei seinem Gebrauch in der Hand hält, mit der Hand führt) führen, bedienen, gebrauchen: etw. geschickt h.; dieses Gerät ist leicht, einfach zu h.; sie hatte gelernt, Hammer und Meißel zu h., ohne dass die Werkzeuge kaputtgingen (Brückner, Quints 180); sie lernte auch Klavier spielen und die Mandoline h. (spielen; Fussenegger, Haus 434). 2. etw. [bei dessen Auslegung, Ausführung od. Anwendung ein gewisser Spielraum gegeben ist] in bestimmter Weise aus-, durchführen, praktizieren: die Vorschriften werden hier sehr lax gehandhabt; so haben wir es immer gehandhabt; Die Sache müsste einigermaßen diskret gehandhabt werden - ein Kundenauftrag (Saarbr. Zeitung, 5. 10. 79, 10); Die Rechtsprechung möchte er wie die Gesetzgebung so h., dass der Fortbestand des Gemeinwesens gesichert ist (NJW 19, 1984, 1082).

Universal-Lexikon. 2012.