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Konstitutionalismus
Kon|sti|tu|ti|o|na|lịs|mus 〈m.; -; unz.〉
1. Regierungsform mit einem durch die Verfassung beschränkten Oberhaupt
2. Streben nach einer solchen Regierungsform
[→ Konstitution]
Die Buchstabenfolge kon|st... kann in Fremdwörtern auch kons|t... getrennt werden.

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Kon|s|ti|tu|ti|o|na|lịs|mus, der; - (Politik):
1. Staatsform, bei der Rechte u. Pflichten der Staatsgewalt (bes. des Monarchen) u. der Bürger in einer Verfassung festgelegt sind.
2. für den Konstitutionalismus (1) eintretende Lehre.

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Konstitutionalịsmus
 
der, -, konstitutionẹlles System, im weiteren Sinn eine Herrschaftsform, bei der die Staatsgewalt im Rahmen einer Verfassung (Konstitution) oder grundlegender Gesetze ausgeübt wird; die Berufung jener, die die Staatsgewalt ausüben, ihre Amtsbefugnisse und die Dauer ihres Amtes werden in der Verfassung festgelegt; meist ist die Staatsgewalt an bestimmte Grundrechte des Bürgers gebunden; im engeren Sinn bezeichnet der Begriff Konstitutionalismus die Regierungsform der konstitutionellen Monarchie und der Präsidialdemokratie; sie wird unterschieden vom Parlamentarismus, der Regierungsform der parlamentarischen Demokratie.
 
Ideengeschichtlich liegt der Ursprung des Konstitutionalismus in den staatsrechtlichen Theorien des 18. Jahrhunderts (J. Locke und Montesquieu), die in Anlehnung an die Machtstellung des englischen Parlaments entwickelt wurden. Grundlegend für den Konstitutionalismus ist die Lehre von der Gewaltenteilung. Verfassungsgeschichtlich ist der Konstitutionalismus eine Verbindung von monarch. Prinzip und Volkssouveränität, sozialgeschichtlich ein Kompromiss zwischen den führenden Kräften der feudalen, vorindustriellen Gesellschaft und dem aufsteigenden Bildungs- und Industriebürgertum. Das konstitutionelle System war in der Epoche des Übergangs von der Stände- zur Industriegesellschaft weit verbreitet. Es wurde erstmals verwirklicht in England 1689 auf der Grundlage der Bill of Rights, später im Rahmen der Bundesverfassung der USA (1787/88). Nach der Französischen Revolution von 1789 fand der Konstitutionalismus Verbreitung auf dem europäischen Kontinent; Vorbild war die französische Charte von 1814. Der Konstitutionalismus wurde das Hauptziel des älteren Liberalismus.

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Kon|sti|tu|ti|o|na|lịs|mus, der; - (Politik): 1. Staatsform, bei der Rechte u. Pflichten der Staatsgewalt (bes. des Monarchen) u. der Bürger in einer Verfassung festgelegt sind. 2. für den ↑Konstitutionalismus (1) eintretende Lehre.

Universal-Lexikon. 2012.