Lạnd|schafts|pfle|ge 〈f. 19; unz.〉 planmäßige Erhaltung u. Pflege einer Landschaft
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Lạnd|schafts|pfle|ge, die:
Gesamtheit der Maßnahmen zur Pflege u. zur Erhaltung einer Landschaft, ihrer besonderen Eigentümlichkeiten u. natürlichen Werte.
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Landschaftspflege,
Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, Vielfalt, nachhaltigen Nutzbarkeit und Erholungsfunktion der Natur. Ziel der Landschaftspflege ist es, auf wissenschaftlich-ökologische Grundlage unter Berücksichtigung der Standortbedingungen u.a. die biologische Vielfalt zu erhalten, die nachhaltige Nutzbarkeit von Boden und Wasser zu sichern, das Lokalklima positiv zu beeinflussen sowie durch die Gestaltung des Landschaftsbildes die Erholungsfunktion der Natur zu erhalten beziehungsweise wieder herzustellen. Im Gegensatz zur klassischen, gestaltenden Landschaftsarchitektur orientiert die Landschaftspflege dabei in erster Linie auf natürliche beziehungsweise naturnahe Entwicklung von Biotopen und Landschaften beziehungsweise auf den Erhalt und die Wiederherstellung von Elementen einer traditionellen, extensiv genutzten Kulturlandschaft (z.B. Streuobstwiesen, Kopfweiden) mit ihrer hohen Biodiversität. Eine zentrale Aufgabe der Gegenwart ist beispielsweise die Anlage und Pflege eines wirksamen Biotopverbundes. Weitere wichtige Aufgaben sind Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in die Landschaft und die Umsetzung der Landschaftsplanung.
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Lạnd|schafts|pfle|ge, die: Gesamtheit der Maßnahmen zur Pflege u. zur Erhaltung einer Landschaft, ihrer besonderen Eigentümlichkeiten u. natürlichen Werte.
Universal-Lexikon. 2012.