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ein|tei|len ['ai̮ntai̮lən], teilte ein, eingeteilt <tr.; hat:1. in Teile, Teilbereiche untergliedern:
Pflanzen in/nach Arten einteilen; ein Buch in Kapitel einteilen.
Syn.: ↑ aufteilen, ↑ gliedern, ↑ gruppieren, ↑ klassifizieren, ↑ ordnen, ↑ sortieren, ↑ staffeln, ↑ teilen, ↑ unterteilen.
2. planvoll, überlegt aufteilen:
du musst dir deine Zeit, dein Geld gut einteilen; ich habe mir die Arbeit genau eingeteilt.
Syn.: ↑ abmessen, ↑ disponieren (bildungsspr.), ↑ dosieren, haushalten mit, ↑ planen, ↑ rationieren.
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ein||tei|len 〈V. tr.; hat〉 (sich) etwas \einteilen planmäßig teilen, gliedern ● Lebensmittel, Geld \einteilen; er kann sich die Arbeit selbst \einteilen; sich seine Zeit besser \einteilen; nach welchen Gesichtspunkten ist der Lehrplan eingeteilt?; Personen in Gruppen \einteilen; eine Mahlzeit in mehrere Portionen \einteilen
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ein|tei|len <sw. V.; hat:
1. in mehrere Teile, Teilbereiche o. Ä. auf-, untergliedern:
eine Torte in gleich große Stücke e.;
die Stadt in Wahlbezirke e.;
Pflanzen in/nach Gattungen e.
2. überlegt, planvoll mit etw. umgehen, über etw. disponieren, sodass es für den vorgesehenen Zweck, für eine bestimmte Zeit o. Ä. reicht:
seine Vorräte e.;
du musst [dir] deine Zeit [besser] e.
3. jmdm. (für eine bestimmte befristete Zeit) eine bestimmte Arbeit, Aufgabe zuweisen:
man hatte ihn für den/zum Nachtdienst eingeteilt.
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ein|tei|len <sw. V.; hat: 1. in mehrere Teile, Teilbereiche o. Ä. auf-, untergliedern: eine Torte in gleich große Stücke e.; die Stadt in Wahlbezirke e.; Pflanzen in/nach Gattungen, Arten e.; eine Strecke in mehrere Abschnitte e.; die Schüler wurden in Jahrgänge eingeteilt; Auch fördert es den Frieden nicht, die Welt in gut und böse einzuteilen (R. v. Weizsäcker, Deutschland 71). 2. überlegt, planvoll mit etw. umgehen, über etw. disponieren, sodass es für den vorgesehenen Zweck, für eine bestimmte Zeit o. Ä. reicht: seine Vorräte e.; du musst [dir] dein Geld, deine Zeit [besser] e.; Die Butter wird eingeteilt, du kannst dir am Morgen für den Abend welche sparen (B. Vesper, Reise 116); Was nützt es, wenn ... eine halbe Stunde vergeht, bis die Arbeit eingeteilt wird (Freie Presse 13. 10. 89, 3). 3. jmdm. (für eine bestimmte befristete Zeit) eine bestimmte Arbeit, Aufgabe zuweisen: die Leute zur Arbeit e.; man hatte ihn für den/zum Nachtdienst eingeteilt.
Universal-Lexikon. 2012.