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Aus|wan|de|rung 〈f. 20〉 das Auswandern; Ggs Einwanderung; →a. Emigration
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Aus|wan|de|rung, die; -, -en <Pl. selten>:
das Auswandern; Emigration.
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Auswanderung,
Fortzug von Personen aus ihrem Heimatland in ein anderes Land mit der Absicht, dort auf Dauer zu bleiben (Emigration). Von der Auswanderung zu unterscheiden ist die Außenwanderung, die neben den Fortzügen auch die Zuzüge über die Grenzen des Staatsgebietes erfasst, allerdings ohne die Motive oder die Dauer der Wanderung zu erheben. In der Außenwanderungsstatistik ist die Anzahl der Auswanderer kleiner als die Anzahl der Fortzüge, da sie auch Personen berücksichtigt, die nur vorübergehend ins Ausland ziehen (Diplomaten, Entwicklungshelfer, Geschäftsleute). In der letzten Zeit erfolgte (besonders innerhalb Europas) eine Verschiebung von dauerhaften zu begrenzten Auslandsaufenthalten.
Motive der Auswanderung sind heute in Europa meist wirtschaftlicher Art (bessere berufliche Chancen). Ausländische Arbeitnehmer stellen einen Sonderfall dar, sofern sie nur vorübergehend bleiben wollen oder dürfen, gegebenenfalls sind sie im Zielland Einwanderer. Die Auswanderung qualifizierter Arbeitskräfte, insbesondere aus Entwicklungsländern, führt zum Braindrain, der sich für die Herkunftsländer nachteilig auswirkt. Politische und religiöse Gründe für eine Auswanderung spielen gegenwärtig v. a. in Afrika und Asien eine Rolle. Von freiwilliger Auswanderung (auch z. B. von Asylanten) sind Vertreibung und Flucht infolge von Bürgerkriegen und politischer Verfolgung, aber auch in Kriegs- und Nachkriegszeiten zu unterscheiden.
Der Bevölkerungsdruck infolge des Bevölkerungswachstums in den Entwicklungsländern ließ zusammen mit besseren Transportmöglichkeiten eine Zunahme der Auswanderung in Industrieländer erwarten. Das Gegenteil ist der Fall. Die Einwanderungsgesetze der klassischen Aufnahmeländer (USA, Kanada, Australien, Großbritannien, Frankreich) sind verschärft worden und sehen vielfach Quoten für Länder und für Berufsgruppen vor. Auf diese Weise sollen sozial und politisch konfliktträchtige Probleme der Integration von ethnischen Minderheiten und die Bildung von neuen sozialen Unterschichten vermieden werden. (Einwanderung)
In den modernen Rechtsstaaten besteht grundsätzlich Auswanderungsfreiheit, die in der Regel nur durch die Wehrpflicht und einzelne passrechtliche Bestimmungen eingeschränkt wird. Von der Auswanderungsgesetzgebung werden insbesondere die Auswanderungsunternehmer und Auswanderungsagenten betroffen. Nach dem Gesetz zum Schutz der Auswanderer vom 26. 3. 1975 bedürfen Auswandererberater mit Ausnahme von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und der als gemeinnützig anerkannten Stellen für die Ausübung ihrer Tätigkeit der Erlaubnis. Verboten ist die geschäftsmäßige Werbung für die Auswanderung. Prämien oder andere Vergünstigungen dürfen für den Abschluss von Beförderungsverträgen mit Auswanderern weder gewährt noch angenommen werden. Verstöße gegen die Vorschriften des Auswandererschutzgesetzes können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Die Aufgaben einer zentralen Verwaltungsstelle für das Auswanderungswesen in Deutschland liegen beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Es arbeitet mit den auf Landesebenen gebildeten Beratungsstellen sowie den Organisationen der Kirchen (Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche, Stuttgart; Katholischer Sankt-Raphaels-Verein, Hamburg), des Roten Kreuzes und der Arbeiterwohlfahrt zusammen. Auf übernationalem Ebene sind in der Auswandererbetreuung tätig: das 1952 gegründete Zwischenstaatliche Komitee für Europäische Auswanderung (Intergovernmental Committee for European Migration, ICEM), die Internationale Arbeitsorganisation (IAO), der Lutherische Weltbund und der Weltrat der Kirchen sowie die Katholische Wanderungskommission (ICMC).
Größere Auswanderungsbewegungen lassen sich, sieht man von Gemeinschaftswanderungen wie zur Völkerwanderungszeit, von Binnenkolonisation wie der deutschen Ostsiedlung oder von Flüchtlingsströmen durch Vertreibung ab, erst seit dem 16. Jahrhundert nachweisen. Europa wurde zum Ausgangspunkt von Wanderungen in die noch unerschlossenen Gebiete Nord- und Südamerikas. Anlass zu diesen Wanderungen - auch innerhalb Europas - waren häufig religiöse Motive im Zuge der Reformation und der Gegenreformation (Hugenotten, Salzburger, Mennoniten, Puritaner). Um 1820 begannen die großen Auswanderungswellen neuerer Zeit. Politische und wirtschaftliche Motive standen hierbei meist im Vordergrund. Dabei spielte auch ein erheblicher Bevölkerungswachstum infolge des demographischen Übergangs eine Rolle. 1821-1932 wanderten über 60 Mio. Menschen in fremde Länder, meist aus europäischen Staaten nach Übersee, aus. Die USA nahmen in dieser Zeitspanne über 34 Mio. auf, Kanada (1857-1941) rd. 6,7 Mio. In Südamerika fanden 1850-1950 rd. 9 Mio. Europäer Aufnahme. Etwa 5,5 Mio. waren es in Brasilien (1818-1963), 6,6 Mio. in Argentinien (1857-1940), über 800 000 in Uruguay (1836-1930). Aus Deutschland wanderten 1820-1928 rd. 5,9 Mio. nach Übersee aus, aus Italien (hauptsächlich nach 1885) rd. 10 Mio. Seit 1846 übertrafen in Irland die Auswanderungen das natürliche Wachstum der Bevölkerung. Wirtschaftliche, ethnische u. a. Ursachen bewirkten allerdings auch eine relativ hohe Zahl von Rückwanderungen. Von den z. B. 1821-1924 in die USA Ausgewanderten kehrten rd. 30 % in ihre Heimat zurück, von den nach Argentinien Ausgewanderten (1857-1924) rd. 47 %. Im Vergleich zur Auswanderung in westlicher Richtung war die Auswanderung in östliche Richtung nur von geringer Bedeutung. Die Übersiedlung deutscher Staats- und Volkszugehöriger (§ 116 GG) aus Osteuropa in die Bundesrepublik Deutschland war ab 1951 vertraglich geregelt (Aussiedler); in den 80er-Jahren, verstärkt ab 1989/90, nahm v. a. die Auswanderung der Rumänien- und Russlanddeutschen aus ihren bisherigen Siedlungsgebieten und die Rückwanderung nach Deutschland größere Ausmaße an. Ende der 80er-Jahre begann die Massenauswanderung von sowjetischen Juden nach Israel (bis 1995 über 500 000).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Asylrecht · Emigration · Flüchtlinge · Vertreibung
P. Marschalck: Dt. Überseewanderung im 19. Jh. (1973);
W. von Hippel: A. aus Südwestdeutschland (1984);
J. Bähr: Bevölkerungsgeographie (21992);
R. Vollmer: A.s-Politik u. Soziale Frage im 19. Jh. (1995).
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Aus|wan|de|rung, die; -, -en <Pl. selten>: das Auswandern; Emigration.
Universal-Lexikon. 2012.