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Norm
Maßstab; Richtwert; Regel; Standard; Richtlinie; Direktive; Leistungssoll; Grundsatz; Typ

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Norm [nɔrm], die; -, -en:
1. (in Wirtschaft, Industrie, Technik, Wissenschaft) Vorschrift, Regel, nach der etwas durchgeführt oder hergestellt werden soll:
technische Normen; für die Herstellung der Maschinen wurden bestimmte Normen festgesetzt; etwas entspricht einer Norm.
Syn.: Gesetz, Grundsatz, Maßstab, Standard.
Zus.: DIN-Norm.
2. übliche, den Erwartungen entsprechende Beschaffenheit, Größe, Qualität o. Ä.; Durchschnitt:
seine Begabung geht über die Norm seiner Klasse hinaus; von der Norm abweichen.

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Nọrm 〈f. 20
1. Richtschnur, Vorbild, Regel
2. Vorschrift für Größen, Qualitäten, Verfahren, Darstellungsweisen, Standard
3. vorgeschriebene Arbeitsleistung
4. 〈Buchw.〉 am Fuß der ersten Seite des Druckbogens stehende Bez. des Autors u. abgekürzten Buchtitels
● eine \Norm aufstellen; die Blutwerte bewegen sich im Bereich der \Norm; seine Leistungen entsprechen in etwa der \Norm werden als normal angesehen, sind nicht außergewöhnlich; als \Norm dienen, gelten [<lat. normaWinkelmaß; Maßstab, Regel, Vorschrift“]

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Nọrm , die; -, -en [mhd. norme < lat. norma = Winkelmaß; Regel, wahrsch. über das Etrusk. < griech. gno̅̓mōn = Kenner; Maßstab]:
1. <meist Pl.>
a) allgemein anerkannte, als verbindlich geltende Regel für das Zusammenleben der Menschen:
ethische -en;
sprachliche -en (Sprachnormen);
b) Rechtsnorm;
c) (in Wirtschaft, Industrie, Technik, Wissenschaft) Vorschrift, Regel, Richtlinien o. Ä. für die Herstellung von Produkten, die Durchführung von Verfahren, die Anwendung von Fachtermini o. Ä.:
technische -en;
europäische (in der Europäischen Union geltende) -en.
2. übliche, den Erwartungen entsprechende Beschaffenheit, Größe, Qualität o. Ä.; Durchschnitt.
3. festgesetzte, vom Arbeitnehmer geforderte Arbeitsleistung.
4. (Sport) (von einem Sportverband) als Voraussetzung zur Teilnahme an einem Wettkampf vorgeschriebene Mindestleistung.
5. (Verlagsw.) klein auf den unteren Rand der ersten Seite eines Druckbogens gedruckter Titel [u. Verfassername] eines Buches [in verkürzter od. verschlüsselter Form].

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Nọrm
 
[mittelhochdeutsch norme, von lateinisch norma »Winkelmaß«, »Regel«] die, -/-en,  
 1) allgemein: allgemein anerkannte Regel, Richtschnur, Maßstab für wertende Beurteilung (z. B. im Sport); Durchschnitt.
 
 2) Ethik, Philosophie, Sozialwissenschaften und Wissenschaftstheorie: Normen gelten als Maßstäbe für eine wertende Beurteilung menschlichen Handelns im regulativen oder ethischen Sinne. Insofern das gesellschaftliche Leben, aber auch alles Denken, Reden und Handeln grundlegend auf das Bestehen, die Anerkennung und Einhaltung von Normen gegründet ist, bilden die Feststellung und Erklärung geltender Normen sowie deren Begründung zentrale Themen der Sozialwissenschaften und der Philosophie. So ist die Ethik auch als »Normwissenschaft« bezeichnet worden. Es lassen sich v. a. fünf Begriffsverwendungen unterscheiden: 1) Norm im Sinne eines empirisch ermittelten Durchschnitts (»das Normale«; faktische oder gebotene Verhaltensweisen und Leistungen - z. B. Arbeitsleistung - in bestimmten Situationen; regulär wiederkehrende Ereignisse und Abläufe); 2) rechtliche Vorschriften und 3) soziale Konventionen. Die Einhaltung rechtlicher Vorschriften unterliegt gesetzlichen Regelungen, die sozialen Normen beruhen auf Gewohnheitsrecht und Brauchtum; über ihre Einhaltung wird durch die soziale Gruppe entschieden; 4) technische Maßstäbe, Regeln und Vorschriften (z. B. DIN-Normen) als orientierende Richtschnur oder Ideale technischen und wissenschaftlichen Handelns; 5) im ethischen Sinne als Handlungsorientierungen (Tugenden, sittliche Motive und Pflichten) zur Realisierung menschlichen Gutseins. Normen umfassen hier sowohl selbst gesetzte Grundsätze (Maximen) als auch allgemein anerkannte, moralisch verbindliche Werte, die einzelnen Zielsetzungen und Handlungen zugrunde liegen (sollen) und in der Regel den Anspruch einer vernünftigen Rechtfertigung erfüllen müssen.
 
Die moderne Ethik setzt sich mit sittlichen Normen unter dem Gesichtspunkt einer Rechtfertigung ihrer Verbindlichkeit auseinander (Normbegründung). Danach können moralische Urteile und v. a. die ihnen zugrunde liegenden ethischen Normen nicht auf willkürlichen Setzungen oder metaphysischen Argumenten (z. B. »Wille Gottes«) beruhen, sondern sie gelten als begründet, wenn sie sich durch rationale Argumente vor jedem, in der Idealvorstellung vor jedem vernünftigen Wesen, ungeachtet der unterschiedlichen Interessenvoraussetzungen, rechtfertigen lassen und somit Bereitschaft vorausgesetzt werden kann, die Konsequenzen nach jenen Normen ausgerichteten Handelns zu tragen, weil die Normen dem vernünftigen Willen aller entsprechen. (deontische Logik, Diskurs, Ethik, Letztbegründung, Wert)
 
 3) Mathematik: Die Norm eines Vektorraumes V über dem angeordneten Körper K ist eine durch || || bezeichnete Abbildung VK mit den Eigenschaften: 1) ||x|| ≧ 0 für alle xV; 2) ||x|| = 0 genau dann, wenn x = 0; 3) ||λ x|| = |λ| · ||x|| für alle λK und xV (|λ| ist der Absolutbetrag von λ); 4) ||x + y|| ≦ ||x|| + ||y|| für alle x, yV (Dreiecksungleichung). Ein Vektorraum, auf dem eine Norm definiert ist, heißt normierter Vektorraum. Normierte Vektorräume bilden die Grundlage der modernen Analysis. Jede Norm bestimmt durch die Festlegung d (x, y) = ||xy|| eine Metrik d.
 
 4) Petrographie: normativer Mineralbestand, aus der chemischen Analyse - bezogen auf bestimmte Normminerale (Standardminerale) - errechneter möglicher Mineralbestand von magmatischen Gesteinen, deren tatsächliche Zusammensetzung (Modus) sich nicht direkt ermitteln lässt (z. B. wegen glasiger Beschaffenheit). Die Ergebnisse stimmen oft nicht mit den mineralischen Befunden überein.
 
 5) Recht: Rechtsnorm, eine rechtliche Sollensanforderung, die grundsätzlich an jeden gerichtet ist. Sie besteht im Prinzip aus Tatbestand und Rechtsfolge (z. B. »Wer. .. verletzt, ist. .. verpflichtet«). Die einzelne, in Satzform gebrachte Norm bezeichnet man als Rechtssatz. Neben vollständigen Rechtsnormen gibt es unvollständige, insbesondere erläuternde, einschränkende (z. B. § 460 Satz 1 BGB) oder verweisende (z. B. § 581 Absatz 2 BGB) Rechtsnormen.
 
 6) Sprachwissenschaft: Sprachnorm.
 
 7) Technik: Normung.
 

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Nọrm, die; -, -en [mhd. norme < lat. norma = Winkelmaß; Regel, wahrsch. über das Etrusk. < griech. gnṓmōn = Kenner; Maßstab]: 1. <meist Pl.> allgemein anerkannte, als verbindlich geltende Regel für das Zusammenleben der Menschen: ethische, moralische, verbindliche -en; sprachliche -en (Sprachnormen); Der Wunsch, „wer zu sein“, ... wird ... nicht mehr innerhalb der gesellschaftlichen -en realisiert (Ossowski, Bewährung 17). 2. übliche, den Erwartungen entsprechende Beschaffenheit, Größe o. Ä.; Durchschnitt: in der Körpergröße weicht er von der N. ab. 3. a) festgesetzte, vom Arbeitnehmer geforderte Arbeitsleistung: die N. erfüllen, erhöhen; b) (DDR) als Richtwert geltendes festgelegtes Maß des für die Produktion von Gütern notwendigen Aufwands an Arbeit, Material u. Arbeitsmitteln. 4. (Sport) (von einem Sportverband) als Voraussetzung zur Teilnahme an einem Wettkampf vorgeschriebene Mindestleistung: die N. liegt bei 7,8 Sek. 5. (in Wirtschaft, Industrie, Technik, Wissenschaft) Vorschrift, Regel, Richtlinien o. Ä. für die Herstellung von Produkten, die Durchführung von Verfahren, die Anwendung von Fachtermini o. Ä.: technische -en; für etw. -en aufstellen; etw. entspricht einer N.; etw. nach einer N. herstellen. 6. (Buchw.) klein auf den unteren Rand der ersten Seite eines Druckbogens gedruckter Titel [u. Verfassername] eines Buches [in verkürzter od. verschlüsselter Form].

Universal-Lexikon. 2012.