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Arrangement
Komposition; Anordnung; Positionierung

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Ar|ran|ge|ment [arãʒə'mã:], das; -s, -s:
1.
a) vorbereitende Gestaltung, organisierendes Vorbereiten:
das Arrangement [einer Veranstaltung] übernehmen.
b) etwas geschmackvoll Zusammengestelltes, künstlerisch Angeordnetes:
jmdm. ein Arrangement [aus Blumen] überreichen.
Syn.: Anordnung, Komposition.
Zus.: Blumenarrangement.
c) von einem Hotel oder einem Reiseveranstalter zusammengestellter Vorschlag für einen Aufenthalt:
ein Arrangement in dem neuen Hotel buchen.
2. Bearbeitung eines Musikstücks für andere Instrumente:
ein Arrangement für Klavier.
3. das Übereinkommen, Sicharrangieren:
ein Arrangement mit seinen Gläubigern treffen; ein Arrangement zwischen zwei Staaten.
Syn.: Abkommen, Abmachung, Abschluss, Absprache, Kompromiss, Kontrakt, Pakt, Übereinkunft, Verabredung, Vereinbarung, Vertrag.

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Ar|ran|ge|ment 〈[arãʒ(ə)mã:] n. 15
1. Anordnung, Vorbereitung
2. Vergleich
3. Übereinkommen, Abmachung
4. Bearbeitung eines Musikstücks für andere Instrumente
[frz., „Anordnung, Einrichtung“]

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Ar|ran|ge|ment [arãʒə'mã :, araŋʒə'maŋ], das; -s, -s [frz. arrangement]:
1. (bildungsspr.)
a) das Anordnen; [künstlerische] Anordnung; organisierende Vorbereitung:
das A. [einer Veranstaltung, von Gesellschaftsspielen] übernehmen;
b) das künstlerisch Angeordnete; Anordnung, geschmackvoll zusammengestelltes Ganzes:
jmdm. ein A. [aus Blumen] überreichen.
2. (Musik)
a) das Einrichten, die Bearbeitung eines Musikstückes für andere Instrumente:
ein A. für Klavier;
b) Festlegung des Verlaufs von Harmonien, Stimmen, Formen im Jazz:
geschmackvolle -s.
3. (bildungsspr.) das Sicharrangieren; Übereinkommen, Abmachung, Vereinbarung:
ein A. mit seinen Gläubigern treffen;
ein A. zwischen zwei Staaten.
4. (Bankw.) Abwicklung der Börsengeschäfte.

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I
Arrangement
 
[arãʒ'mã, französisch; englisch a'reɪndʒmənt] das, -s/-s,  
 1) allgemein: 1) organisierende Vorbereitung; 2) Anordnung, (künstlerische) Gestaltung, Zusammenstellung; 3) aus einzelnen Komponenten geschmackvoll zusammengestelltes Ganzes; 4) Abmachung, Übereinkunft, Vereinbarung.
 
 2) Börsenwesen: Bezeichnung (besonders an der Wiener Börse) für die Abwicklung von Börsengeschäften.
 
 3) Musik: die Einrichtung einer Komposition für eine andere als die ursprünglich vorgesehene Besetzung. So können z. B. Orchester-, Kammermusik- und Vokalwerke für Klavier, Salonorchester u. ä., Klavier- und Orgelstücke für Orchester arrangiert werden. - Im Jazz ist das Arrangement die Festlegung des Harmonie-, Stimmen- und Formverlaufs, in der Unterhaltungsmusik die Ausarbeitung einer melodisch-akkordischen Grundskizze.
 
 4) Psychologie: in der Individualpsychologie A. Adlers ein unbewusst wirksamer, meist neurotischer Abwehrmechanismus zur Konfliktumgehung und Sicherung der eigenen Geltung gegenüber der Umwelt.
 
II
Arrangement,
 
Abkürzung arr [französisch, arãdʒə'mã; wörtlich »Übereinkunft, Abmachung, Vereinbarung«], Bearbeitung einer Komposition, die bereits als Aufnahme, Originalpartitur, Arrangement, Klavierstimme oder auch nur als mit Akkordsymbolen versehene Melodiestimme vorliegt für eine exakt vorgegebene (Spezialarrangement) oder allgemein nutzbare (Druckarrangement) Besetzung; wobei es nur ein gradueller, kein qualitativer Unterschied ist, ob die Bearbeitung schriftlich als Partitur in Stimmen vorliegt oder nur mündlich als Head-Arrangement abgesprochen wurde.
 
Das Arrangement ist eine für die populäre Musik typische kreative Erscheinung. Die Trennung in E- und U-Musik im 19. Jahrhundert und die damit einsetzende Massenproduktion und -verbreitung von »leichter« Musik zog auch Veränderungen im Schaffensprozess nach sich. Während der Komponist artifizieller Musik unter Komposition das »Gesamtwerk«, die Einheit von thematischem Einfall, dessen Verarbeitung einschließlich der Instrumentation versteht, liefern Autoren populärer Musik häufig nur eine Klavierstimme (bestenfalls ein Particell), die vom Arrangeur der jeweiligen Besetzung entsprechend für die Aufführung oder Produktion bearbeitet wird. Der Grund für diese Arbeitsteilung liegt vor allem darin, dass Werke der populären Musik in unterschiedlichsten Instrumental- und Vokalvarianten aufgeführt werden und der Komponist beim Konzipieren seines Einfalls unmöglich alle infrage kommenden Besetzungen vorhersehen und berücksichtigen kann. Die Einheit von Komponist und Arrangeur besteht jedoch auch heute oft noch dort, wo der Titel nur für den eigenen Bedarf (z. B. LP einer Rockgruppe) oder in einem speziellen Auftrag (z. B. Film- oder Bühnenmusik) benötigt wird. Aber mit wachsendem Popularitätsgrad werden sich unzählige Arrangeure dieses Titels annehmen und ihm eine vielleicht erheblich vom Original abweichende Gestalt verleihen und aus dem musikalischen Grundbestand etwas Neues, durchaus Eigenständiges, womöglich sogar Stilbildendes entstehen lassen. Deshalb ist auch das Arrangement durch das Urheberrecht geschützt.
 
Der Arrangeur legt den musikdramaturgischen Gesamtablauf des Titels fest, bestimmt Einleitung, Zwischenteile und Schluss, verändert (erweitert) gegebenenfalls Harmonik und Rhythmik des Themas, auch dessen Phrasierung und Artikulation entsprechend der geforderten Stilistik, fügt Neben- und Gegenstimmen, Sätze und Background hinzu, wählt die geeignete Besetzung aus, vermerkt die klangliche Umsetzung (Sound). Er hat also erheblichen, oft entscheidenden Anteil an der Endgestalt eines Titels, »vollendet« die Komposition im Begriffssinn der artifiziellen Musik.
 
Jeder Zeitabschnitt in der Geschichte der populären Musik ist durch charakteristische stilistische Eigenheiten im musikalischen Erscheinungsbild geprägt, die sich im Arrangement widerspiegeln, oft sogar in ihm begründet sind. Ein historischer Abriss des Arrangierens baut auf den jeweils modischen Besetzungen auf, wobei sich der Bogen von der Wiener Schrammelmusik des 19. Jahrhunderts bis zu den elektronischen Experimenten der Gegenwart spannt. Die namhaften Unterhaltungsmusik-Komponisten des 19. Jahrhunderts, an der Spitze Johann Strauß (Sohn) (1825-1899), schrieben die Partituren ihrer Werke selbst, schufen aber auch beispielgebende Bearbeitungen von Stücken anderer Autoren für die eigenen Orchester, darunter Übertragungen aus dem Bereich der Opern- und Konzertmusik. Das trifft auch für die zahlreichen in den Militärblasorchestern entstandenen Originalkompositionen und Transkriptionen zu. Die kleinen volkstümlichen Ensembles musizierten meist ohne Noten nach mündlicher Absprache oder nutzten die in zunehmendem Maße von den Verlegern bereitgestellten Druckarrangements, die den regionalen Besonderheiten Rechnung trugen (Wiener, Pariser und Berliner Besetzung). Neue, die Arrangiertechnik befruchtende Elemente kamen im Laufe der Jazzentwicklung hinzu (Jazz), besonders in den Zwanziger- und Dreißigerjahren des 20. Jahrhunderts, also mit der Herausbildung der Bigband. Die spontan variierte polyphone Satzstruktur der frühen New-Orleans-Band wich allmählich dem homophonen Satz einfacher Dreistimmigkeit, wobei als Novum die Parallelführung aller Stimmen eingeführt wurde (Parallelsatz) — ein Satzprinzip, das in der Folgezeit bestimmend für das Jazz-Arrangement wurde (siehe 1. Notenbeispiel unten).
 
Musikerpersönlichkeiten wie Fletcher Henderson (1898-1952), Duke Ellington (1899-1974), Benny Carter (* 1907) und Don Redman (1900-1964), die für eigene und andere namhafte Jazzorchester arrangierten, hatten wesentlichen Anteil an der Herausbildung und Profilierung der Bigband, besonders während des Swing. War das Absprechen eines Titelablaufs in den kleinen Besetzungsformen möglich gewesen, wurde nunmehr das schriftlich fixierte Arrangement zur Notwendigkeit. Die klangliche Ausgewogenheit des jeweiligen Satzes (in der Zahl der Einzelstimmen erheblich erweitert), das Gegeneinandersetzen und Miteinanderführen der einzelnen Gruppen, Backgrounds, Riffs und Ensemble-Chorusse (Chorus), Intros und Endings — das alles lag nun in den Händen des Arrangeurs. Dabei ist durch viele Beispiele belegt, dass führende Arrangeure des Jazz immer wieder durch »ihre« Musiker inspiriert wurden, kreative Gedanken und Anregungen der anderen bewusst einbezogen, ihnen auch Freiräume zum Improvisieren ließen. Die Satzspielweise wurde zum bestimmenden Kriterium der Bigband (siehe 2. Notenbeispiel unten).
 
Neue Impulse erhielt das Bigband-Arrangement durch Experimente von Musikern um Stan Kenton (1912-1979), z. B. Pete Rugolo (* 1915), Gerry Mulligan (1927-1996), Bill Russo (* 1928). Neben harmonischen und formalen Erweiterungen wurde auch mit der Standardbesetzung variiert, z. B. Vergrößerung der Sätze, Einbeziehung von Holzbläsern, Streichern, Hörnern, zusätzlichen Schlagistrumenten, Harfe usw. Man bezeichnet die damit verbundenen Stilrichtungen als Progressive Jazz (zweite Hälfte der Vierzigerjahre) bzw. Third-Stream-Music (Anfang der Sechzigerjahre); in beiden Fällen wurden Elemente der zeitgenössischen artifiziellen Musik assimiliert. Viele arrangiertechnische Modelle und Erfahrungswerte des Jazz seit den Zwanzigerjahren beeinflussten nachhaltig die Tanzmusik der Folgezeit, sowohl in den großen als auch in den kleinen Besetzungen. Das betrifft insbesondere die Übernahme bestimmter Klangbilder und Satzweisen (z. B. Bigband: Glenn-Miller-Sound, Four-Brothers-Satz u. a.; Combo: Dixieland-Dreiersatz, Shearing-Satz u. a.). Die Stimmführung im Parallelsatz wurde teilweise auch auf die Streicher (Tanzstreichorchester) und Vokalstimmen (Background-Chor) übertragen.
 
Verbunden mit dem Aufkommen der Beat- und Rockmusik waren neue Klangvorstellungen, die sich aus der Gitarrenbesetzung (Teilung in Lead-, Rhythmus- und Bassgitarre sowie Drums), der elektrischen Verstärkung und elektronischen Verfremdung (Effekte), dem Einsatz elektronischer Keyboards und natürlich auch aus andersartigen melodisch-harmonischen und rhythmisch-stilistischen Eigenheiten ergaben. Rock-Arrangements sind meist eine nur in mündlicher Absprache existierende Kollektivarbeit der gesamten Gruppe (Head-Arrangement).
 
Überblickt man die Entwicklung der populären Musik in der jüngeren Vergangenheit, so zeigt sich auch für den Arrangeur eine fast unüberschaubare Fülle historischer, allgemein gebräuchlicher und modischer Besetzungsvarianten, Arrangementtypen, Stilistiken und Klangbilder. Dies trifft für die traditionelle Unterhaltungs- und Blasmusik ebenso zu wie für Rock- und Popmusik, Jazz und Folk Musik. Eine Spezialisierung ist deshalb unerlässlich. Arrangieren bedeutet heute nicht nur satztechnische Ausarbeitung und Instrumentation, sondern auch Realisierung von Soundvorstellungen im weitesten Sinne des Wortes. Der Arrangeur muss deshalb neben dem musiktheoretischen Wissen über einen ausgeprägten Klangsinn verfügen und mit den vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Klangbeeinflussung bei Produktion und Liveauftritten vertraut sein.
 
»Tin Roof Blues« (New Orleans Rhythm Kings, 1923, arrangiert von Elmer Schoebel)
 
 
»Midnight Blue« (Neal Heft, 1949)
 
 

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Ar|ran|ge|ment [arãʒə'mã:, auch: araŋʒə'maŋ], das; -s, -s [frz. arrangement]: 1. (bildungsspr.) a) das Anordnen, [künstlerische] Anordnung; organisierende Vorbereitung: das A. [einer Veranstaltung] übernehmen; Sein einziger Lebenszweck schien das A. von Sandkastenspielen zu sein (Kirst, 08/15, 918); b) das künstlerisch Angeordnete, Anordnung, geschmackvoll zusammengestelltes Ganzes: jmdm. ein A. [aus Blumen] überreichen; Auf der Bühne saß die Streicherbesetzung ..., eingerahmt von kunstvollen -s aus rosa Nelken (MM 2. 6. 66, 2). 2. (Musik) a) das Einrichten, die Bearbeitung eines Musikstückes für andere Instrumente: ein A. für Klavier; mein Vater ... hat eine Menge Sachen für Klavier ... gesetzt. Diese -s wurden dann bei uns zu Hause gespielt (Katia Mann, Memoiren 12); b) Festlegung des Verlaufs von Harmonien, Stimmen, Formen im Jazz: Der Name Marsalis steht seit langem schon für technisch perfekten Jazz und geschmackvolle -s (Handelsblatt 5. 3. 99, g07). 3. (bildungsspr.) das Sicharrangieren, Übereinkommen, Abmachung, Vereinbarung: ein A. mit seinen Gläubigern treffen; ein A. zwischen zwei Staaten. 4. (Bankw.) Abwicklung der Börsengeschäfte.

Universal-Lexikon. 2012.