Kapitalismus
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Markt|wirt|schaft ['marktvɪrtʃaft], die; -, -en:Wirtschaftssystem, in dem die Produktion und Verteilung von Gütern durch den Markt gesteuert wird:
eine freie, soziale Marktwirtschaft.
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Mạrkt|wirt|schaft 〈f. 20; unz.; Wirtsch.〉 Wirtschaft, die von Angebot u. Nachfrage auf dem Markt bestimmt wird; Ggs Planwirtschaft ● soziale \Marktwirtschaft Marktwirtschaft, die im Interesse der sozialen Gerechtigkeit gewissen Beschränkungen unterliegt
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Mạrkt|wirt|schaft, die (Wirtsch.):
auf dem Mechanismus von Angebot u. Nachfrage u. der Grundlage privatwirtschaftlicher Produktion beruhendes Wirtschaftssystem:
freie M.;
soziale M. (Marktwirtschaft, bei der der Staat zur Minderung sozialer Härten u. zur Sicherung des freien Wettbewerbs eingreift; 1947 gepr. von dem dt. Nationalökonomen u. Soziologen A. Müller-Armack, 1901–1978).
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Marktwirtschaft,
eine Wirtschaftsordnung, in der tauschwirtschaftliches (im Gegensatz zur Haus- und Subsistenzwirtschaft) Handeln der Wirtschaftssubjekte (Haushalte, Unternehmen), die prinzipiell miteinander konkurrieren (sollen), Produktion, Zirkulation und Verteilung bestimmt. Begrifflich leitet sich Marktwirtschaft vom Markt her. In der Marktwirtschaft sind alle Märkte (Güter-, Geld-, Kapital-, Arbeitsmärkte) miteinander verflochten. Ihre Verknüpfung muss nicht nur im physischen Sinn durch Transport- und Informationswege gewährleistet sein, sondern setzt einen Tauschwert- beziehungsweise Preisvergleich der auf den jeweiligen Märkten gehandelten Waren oder Aktiva und somit Geld voraus. Marktwirtschaft kann daher auch als eine Wirtschaftsordnung definiert werden, in der die Ware-Geld-Beziehungen das sozialökonomische System bestimmen und die wirtschaftlichen Entscheidungen koordinieren.
Als Koordinationsmechanismus ist die Marktwirtschaft mit unterschiedlichen politischen Systemen vereinbar. Marktwirtschaft schließt totalitäre politische Systeme wie z. B. den Nationalsozialismus nicht aus. Umgekehrt können demokratische Staaten sich planwirtschaftlicher Koordination bedienen, müssen dann allerdings Wirtschaftsfreiheit im Sinne des klassischen Wirtschaftsliberalismus erheblich beschränken. Ob die Marktwirtschaft mit verschiedenen Eigentumsformen (Privateigentum an Produktionsmitteln, genossenschaftliches Eigentum, Staatseigentum) dauerhaft vereinbar ist, lässt sich nicht eindeutig beurteilen. Historisch ist die Marktwirtschaft unter kapitalistischen Verhältnissen (Kapitalismus) entstanden. Daher setzte sich Marktwirtschaft als politökonomischer Schlüsselbegriff erst in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts durch und wird gegenüber der Bezeichnung Kapitalismus erst von da an regelmäßig lexikalisch verzeichnet.
Wesensmerkmale der Marktwirtschaft
Charakteristisch für eine Marktwirtschaft ist die Vielzahl dezentraler, relativ frei und unabhängig getroffener autonomer Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte, die Möglichkeit, das Selbstinteresse in individuellem wirtschaftlichen Handeln zur Geltung zu bringen, sowie die Orientierung an den durch Angebots- und Nachfrageentscheidungen gebildeten Marktpreisen (Preis). Die tauschwirtschaftlich bestimmten Sozialbeziehungen stimulieren zu leistungsgerichtetem Verhalten (Leistungswettbewerb) im Sinne eines größtmöglichen Nutzens beziehungsweise Gewinns aus der marktbezogenen Aktivität, und es ergeben sich Knappheitspreise, bei denen allerdings externe Effekte (z. B. Umweltzerstörung) nicht berücksichtigt werden. Leistung bemisst sich vielfach am Markterfolg, und die unterschiedlichen Marktergebnisse der Wirtschaftssubjekte gelten als Ausfluss von Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft.
Die Marktwirtschaft bietet dem einzelnen Wirtschaftssubjekt Gewinnchancen, setzt es aber zugleich Verlustrisiken aus. Wirtschaftliches Handeln ist in der Marktwirtschaft daher für das Individuum mit Unsicherheit verbunden. Versuche, die Unsicherheit zu vermindern, v. a. aber sozialethisch inakzeptable Folgen aus dem Verlustrisiko (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität) zu unterbinden, haben in allen Marktwirtschaften soziale Sicherungssysteme unterschiedlichen Ausmaßes hervorgebracht (Sozialversicherung).
Die Koordination der arbeitsteilig aufeinander bezogenen Wirtschaftssubjekte erfolgt in der Marktwirtschaft über Märkte durch frei vereinbarte Verträge. Vertragsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit bilden notwendige Voraussetzungen der Marktwirtschaft; die Vertragsfreiheit muss jedoch von der Rechtsordnung beschränkt werden, um Missbrauch von Marktmacht, z. B. durch Preiskartelle, zu unterbinden. Der unbeschränkte Wettbewerb bleibt nur erhalten, wenn er durch eine entsprechende Wettbewerbspolitik gesichert wird, da die Konkurrenzwirtschaft zur Selbstzerstörung durch Unternehmenskonzentration, Monopolbildung und Kartellierung tendiert. Den Gegensatz zur Marktwirtschaft bildet die Planwirtschaft, in der die Koordination auf Planvorgaben (Direktiven) und zentraler Preisfestlegung durch die hierarchisch strukturierte Planungsbürokratie beruht.
Marktwirtschaft ist der Planwirtschaft insofern überlegen, als sie eher Knappheitspreise gewährleisten kann, die die Nachfragepräferenzen und das prinzipiell begrenzte Angebot an Gütern beziehungsweise Produktionsfaktoren zu einer Informationsgröße verdichten, die zur Selbststeuerung des Wirtschaftsprozesses in Richtung einer effizienten Ressourcenverwendung (Allokation), das heißt zur bestmöglichen Realisierung des Wirtschaftlichkeitsprinzips erforderlich ist (statische Effizienz). Wichtiger noch ist die dynamische Effizienz der Marktwirtschaft, das heißt die Förderung von wachstums- und wohlstandswirksamen Innovationen; denn ein Unternehmer, der Innovationen durchsetzt, erzielt vorübergehend Monopolgewinne, während er die sozialen Kosten des ausgelösten Strukturwandels nicht zu zahlen braucht.
Wichtige Theorien der Marktwirtschaft
Die empirische und theoretische Analyse wesentlicher Elemente einer Marktwirtschaft findet sich bereits vor Beginn unserer Zeitrechnung, und zwar nicht nur in der antiken Philosophie (Aristoteles), sondern auch in außereuropäische Kulturen, so etwa in der altchinesischen staatstheoretischen Schrift »Guanzi« aus dem 7. Jahrhundert v. Chr. Im Mittelpunkt stand die Frage nach dem angemessenen Preis als einkommensbestimmender Größe und den politischen Voraussetzungen, die ihn gewährleisten. Diese normative Sichtweise kehrt in der Erörterung des gerechten Preises (»justum pretium« bei Thomas von Aquino) wieder und bleibt seitdem eine unlösbare sozialethische Frage.
Der Wirtschaftsliberalismus (Liberalismus) ersetzte die Frage nach dem gerechten Preis durch die Theorie des freien Wettbewerbs und der Konkurrenzpreisbildung (A. Smith, D. Ricardo, Preistheorie), die bereits zuvor u. a. von den Kameralisten J. J. Becher und J. H. G. von Justi rudimentär erörtert worden war. Justi bestimmte den »richtigen« Marktpreis als jenen, der sich in einem störungsfreien, das heißt von monopolistischen und wettbewerbswidrigen staatlichen Regulierungen freien Marktprozess von selbst bildet.
Eine systematische Theorie der Marktwirtschaft entstand seit dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts mit der klassischen Nationalökonomie. Auf der Grundlage des Naturrechts und metaphysisch am Deismus orientiert, interpretierte Smith die Marktwirtschaft als ein »System der natürlichen Freiheit«, in dem - unbeschränkte Konkurrenz vorausgesetzt - das vom Selbstinteresse geleitete Handeln der Individuen wie durch eine »unsichtbare Hand« zu einem sozialökonomischen Optimalzustand gelenkt wird. In dem nach J. B. Say benannten sayschen Theorem wird ein logisches Konstrukt der krisenfreien, zum Vollbeschäftigungsgleichgewicht strebenden Marktwirtschaft vorgestellt, das in der Neoklassik u. a. durch L. Walras mathematisch formuliert wird und die Grundlage der insbesondere durch K. J. Arrow und G. Debreu weiterentwickelten allgemeinen Gleichgewichtstheorie bildet.
Die radikalen Verfechter der Marktwirtschaft (u. a. L. von Mises, F. A. von Hayek, M. Friedman) und die von ihnen vertretenen Denkrichtungen (Chicago-Schule, Monetarismus) verwerfen jede staatliche Intervention (Interventionismus) als Krisen erzeugende und die marktwirtschaftliche Effizienz vernichtende Störung und fordern demgegenüber, die freie Spontaneität der Wirtschaftssubjekte im »Wettbewerb als Entdeckungsverfahren« (Hayek) sich unbehindert entfalten zu lassen. Staatliches Handeln beschränkt sich dann auf den Rechtsschutz (J. M. Buchanan) in der vom Privatinteresse beherrschten Gesellschaft. Die historische Erfahrung der Selbstzerstörung des Wettbewerbs durch konkurrenzwirtschaftliches Laisser-faire führt in dem von W. Eucken und W. Röpke begründeten Ordoliberalismus (Neoliberalismus) zu einer dualistischen Ordnungstheorie, in der die durch sieben konstituierende und vier regulierende Prinzipien (Eucken) definierte (freie) Verkehrswirtschaft der Zentralverwaltungswirtschaft gegenübergestellt wird.
Die ordoliberale Ordnungstheorie bildet zwar eine Vorgabe des von A. Müller-Armack vorgelegten theoretischen Entwurfs und der von L. Erhard wirtschaftspolitisch anvisierten Verwirklichung der sozialen Marktwirtschaft, diese stellt aber doch eine selbstständige Ordnungskonzeption dar, die als dritter Weg zwischen kapitalistischer Marktwirtschaft und sozialistischer Planwirtschaft gemeint war. Sowohl durch die normative Gleichbewertung von Marktwirtschaft und Sozialstaatlichkeit als auch durch den gegenüber historischen Veränderungen offenen wirtschaftspolitischen Pragmatismus der Theorie der sozialen Marktwirtschaft erweist sich dieses Ordnungskonzept breitem gesellschaftlichen Konsens zugänglich und zielt auf eine Frieden stiftende Funktion, indem das Prinzip der Freiheit auf dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs verbunden werden soll (irenische Formel nach Müller-Armack).
Die pragmatische Offenheit des Ordnungsentwurfs der sozialen Marktwirtschaft erlaubt es, krisentheoretische Kritik am Gleichgewichtsdogma der Marktwirtschaft aufzunehmen und wirtschaftspolitisch zu integrieren. Ein Beispiel dafür ist die Globalsteuerung und das ihr zugrunde liegende Stabilitätsgesetz von 1967. Wegen seiner ideologischen Anziehungskraft auf breite Wählerschichten besteht aber auch die Tendenz, die Bezeichnung soziale Marktwirtschaft für jedwede Wirtschaftspolitik zu benutzen.
Andererseits wurde theoretisch u. a. von O. R. Lange und Frederick Manville Taylor (* 1855, ✝ 1932) mit dem Konzept des Konkurrenzsozialismus sowie empirisch in der sozialistischen Marktwirtschaft (z. B. Jugoslawien, Ungarn) der Versuch unternommen, die Verträglichkeit der Marktwirtschaft als Koordinationsmechanismus, der dezentrale Entscheidungen und autonome Disposition der Marktteilnehmer über die verfügbaren Eigentumsrechte zulässt, mit sozialistischen Eigentumsverhältnissen zu belegen.
Geschichtliche Entwicklung
Die moderne Marktwirtschaft entstand im historischen Zusammenhang mit dem neuzeitlichen Kapitalismus in Europa. Aus dieser geschichtlichen Symbiose resultierte die industrielle Revolution und der bisher einmalige Wachstumsprozess seit Mitte des 18. Jahrhunderts. Der Kapitalismus bezog nach und nach mehr und mehr Lebensbereiche in den tausch- beziehungsweise marktwirtschaftlichen Mechanismus ein und prägte die gesellschaftlichen Denk- und Verhaltensmuster gemäß tauschwirtschaftlicher Rationalität (z. B. Kommerzialisierung des Freizeit- und Mußeverhaltens, Kulturgüter als Spekulationsobjekte, Verwertungsorientierung im Bildungs- und Wissenschaftssystem). Die Wirtschaft, die traditionell als gesellschaftliches Teilsystem dem sozialen Gesamtsystem untergeordnet war, erhielt mit der kapitalistischen Expansion die dominierende Stellung. Damit gewannen die Prinzipien und Gesetzmäßigkeiten der Marktwirtschaft die Bedeutung von Orientierungsmustern auch für außerwirtschaftliche Sozialbeziehungen. Beispielsweise wird von A. Downs mit Rückgriff auf die Demokratietheorie von J. A. Schumpeter der politische Prozess demokratischer Systeme als Stimmenmaximierungsverhalten in Analogie zur wirtschaftlichen Gewinnmaximierung interpretiert. In der Soziologie finden sich neoklassisch inspirierte Deutungen der zwischenmenschlichen Beziehungen als Ausdruck tauschwirtschaftlichen Kalküls. Die gleichzeitige Entwicklung von Kapitalismus und Marktwirtschaft förderte die Tendenz, den soziokulturellen Gesamtzusammenhang den für die Marktwirtschaft charakteristischen Prinzipien zu unterwerfen. Geographisch und sozialökonomisch ausgreifende Dynamik wird der Marktwirtschaft gerade auch von ihren Kritikern - etwa K. Marx - als herausragende historische Eigenart zugesprochen. Der europäische Kolonialismus seit dem 16. Jahrhundert und der Imperialismus des 19. Jahrhunderts gelten in den ökonomischen Imperialismustheorien (Imperialismus) als Folge einer immanenten Ausbreitungstendenz kapitalistischer Konkurrenz. Der revolutionäre Übergang von der traditionellen europäischen Gesellschaft zur kapitalistischen Marktgesellschaft (Karl Polanyis [* 1886, ✝ 1964] »große Transformation«) bildet die Voraussetzung des auf Effizienzsteigerung gegründeten modernen Fortschrittsbegriffs. Im technisch-wirtschaftlichen Fortschritt wird so auch die herausragende Leistung und die Legitimität der Marktwirtschaft gesehen.
Marktwirtschaft als gemischte Wirtschaftsordnung
In der Praxis existierten und existieren verschiedene konkrete Ausprägungen der Marktwirtschaft, die sich unterscheiden durch die Ausprägung der Eigentumsverhältnisse, das Ausmaß und die Formen staatlicher Intervention, die jeweils vorrangig verfolgten wirtschafts-, sozial- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen sowie durch die Kombination aus Marktsteuerung auf der Mikroebene und längerfristig ausgelegten (strukturellen) Planungen auf der Makroebene. Die französische Planification mit indikativer Makroplanung, das »schwedische Modell« mit der Betonung des Vollbeschäftigungsziels und der sozialen Sicherheit, der »Austrokeynesianismus« mit der Sozialpartnerschaft als einkommenspolitischer Institution, der »kapitalistische Entwicklungsstaat« Japans, das durch ein hohes Maß an Deregulierung gekennzeichnete »amerikanische Modell« und die soziale Marktwirtschaft in Deutschland sind Beispiele für die Bandbreite der konkreten Formen von Marktwirtschaft. In allen diesen Wirtschaftssystemen mit vorherrschend kapitalistischen Eigentumsverhältnissen finden sich große Bereiche, in denen Staatseigentum, genossenschaftliches Eigentum oder auch Mischformen vorherrschen.
Gemischte Ordnungen widerspiegeln Ergebnisse historischer Entwicklungen und die sie bestimmenden politischen Auseinandersetzungen. Zwei miteinander verbundene geschichtliche Entwicklungen sind v. a. für die Entstehung der Mischsysteme bestimmend: die sozialen Bewegungen und die Durchsetzung der Massendemokratie mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht. Die relativ erfolgreichen Aktionen der Arbeiterbewegung und der Gewerkschaften, die sich im 19. Jahrhundert gegen die Macht der Kapitaleigner das Koalitionsrecht und damit den Ausschluss des Preiswettbewerbs untereinander sowie das Streikrecht erkämpften, sowie die Wirtschafts- und Sozialpolitik der auf Wählermehrheiten angewiesenen demokratischen Regierungen modifizierten die Marktwirtschaft. Erst dadurch wurde das wirtschaftlich-technische Leistungspotenzial einer auf Privateigentum an den Produktionsmitteln basierenden Marktwirtschaft in gesellschaftlichen Fortschritt und breiten Wohlstand umgesetzt sowie die von der klassischen Nationalökonomie und Marx abgeleitete Tendenz des Lohnniveaus, sich am Existenzminimum zu orientieren, aufgehoben. Auch andere wesentliche gesellschaftliche Probleme (z. B. Umweltschutz, sozial gerechtere Verteilung, Berücksichtigung der Interessen der Dritten Welt und künftiger Generationen) lassen sich nicht lösen, ohne dass der Staat - auch gegen die (kurzfristigen) Interessen der Produzenten - in die Marktsteuerung eingreift.
In dem Maße, in dem das technisch-wirtschaftliche Wachstum an naturbedingte Grenzen stößt (Club of Rome, J. Fourastié) und die mit der Güterproduktion verbundenen negativen externen Effekte die wachstumsabhängigen Wohlstandsgewinne aufzehren oder gar übersteigen, kann die Marktwirtschaft als effizienter Koordinationsmechanismus nur überdauern, wenn es der Wirtschaftpolitik gelingt, einen Rahmen zu setzen, in dem die externen Kosten internalisiert, das heißt in die einzelwirtschaftliche Kosten- und Preisrechnung einbezogen werden. Die Bedeutung dieser ökologischen Aspekte kommt auch in der Forderung nach einer ökosozialen Marktwirtschaft zum Ausdruck.
Ein weiteres zentrales Problem, das in vielen Marktwirtschaften trotz der Möglichkeiten staatlicher Wirtschaftspolitik nicht gelöst ist, stellt die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit dar. Kontrovers wird gegenwärtig die Frage diskutiert, in welchem Maße v. a. die globale Verflechtung und Vernetzung der Wirtschaft, die von einer weltweiten Liberalisierung der Güter- und Finanzmärkte begleitet ist, für die Friktionen auf den Arbeitsmärkten verantwortlich ist. Unstrittig ist, dass die nationalen Volkswirtschaften durch die Globalisierung unter einen erheblichen Anpassungsdruck geraten und dass ein weitgehender Strukturwandel sowie eine erhöhte Flexibilität der Marktwirtschaft erforderlich sind. Die Vorstellung der neoklassischen Wirtschaftstheorie, dass eine deregulierte, freie Marktwirtschaft quasinaturgesetzlich einen Optimalzustand herbeiführt, in dem u. a. die Ziele des »magischen Dreiecks« automatisch, durch Selbststeuerung der Marktwirtschaft, erreicht werden, ist mit der empirischen Erfahrung schwer vereinbar und von Nationalökonomen anderer Denkrichtung (T. R. Malthus, S. de Sismondi, Marx, J. M. Keynes) stets bestritten worden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Arbeitslosigkeit · Armut · Eigentum · Gewerkschaften · Individualismus · Inflation · Konjunktur · Lebensqualität · Leistungsgesellschaft · Manchestertum · Planwirtschaft · politische Ökonomie · Sozialpolitik · Wachstum · Wettbewerb · Wirtschaftsordnung · Wirtschaftspolitik · Wirtschaftssystem · Wohlstand
O. Lange u. F. M. Taylor: On the economic theory of socialism (Minneapolis, Minn., 1939, Nachdr. New York 1970);
F. A. von Hayek: Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren (1968);
W. Röpke: Jenseits von Angebot u. Nachfrage (Bern 51979);
A. Müller-Armack: Genealogie der sozialen M. (Bern 21981);
B. Csikós-Nagy: Sozialist. M. (a. d. Ungar., Wien 1988);
H. Leipold: Wirtschafts- u. Gesellschaftssysteme im Vergleich (51988);
Soziale M. - sozialist. Planwirtschaft, hg. v. H. Hamel (51989);
J. Heubes: M. Eine problemorientierte u. systemat. Einf. in die Volkswirtschaftslehre (1992);
Ökonomie u. Ökologie. Ansätze zu einer ökologisch verpflichteten M., hg. v. M. von Hauff u. Uwe Schmid (1992);
K. G. Zinn: Soziale M. (1992);
Gesch. der Wirtschaftspolitik. Vom Merkantilismus zur sozialen M., hg. v. R. H. Tilly u. a. (1993);
H. Lampert: Die Wirtschafts- u. Sozialordnung der Bundesrep. Dtl. (121995);
G. Maier-Rigaud: Schritte zur ökolog. M., (1997);
50 Jahre soziale M., hg. v. D. Cassel (1998);
P. Thuy: Sozialstaatprinzip und M. (Bern u. a. 1999);
Zukunftsverantwortung in der M., hg. v. T. Bausch (2000);
S. Rauhut: Soziale M. u. parlamentar. Demokratie (2000);
M. Büscher: M. u. kontextuelle Ökonomie (2000);
A. K. Sen: Ökonomie für den Menschen: Wege zu Gerechtigkeit u. Solidarität in der M.(a. d. Engl., 2001).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Marktwirtschaft: Grundzüge und Grundprobleme
Wirtschaftsordnung: Grundzüge von Wirtschaftsordnungen
Wirtschaftsordnung: Systeme zwischen Markt und Plan
Wirtschaftsordnung: Planwirtschaft und Marktwirtschaft
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Mạrkt|wirt|schaft, die (Wirtsch.): auf dem Mechanismus von Angebot u. Nachfrage u. der Grundlage privatwirtschaftlicher Produktion beruhendes Wirtschaftssystem: freie M.; soziale M. (Marktwirtschaft, bei der der Staat zur Minderung sozialer Härten u. zur Sicherung des freien Wettbewerbs eingreift; 1947 gepr. von dem dt. Ökonomen u. Soziologen A. Müller-Armack, 1901-1978); In der M. regeln Angebot und Nachfrage den Preis (Gruhl, Planet 235); setzt Montenegros heutiger Präsident seit langem auf das westliche Konzept einer Verbindung von parlamentarischer Demokratie und M. (taz 6. 4. 99, 7).
Universal-Lexikon. 2012.