Akademik

Burundi
Bu|rụn|di; -s:
Staat in Afrika.
Dazu:
Bu|rụn|di|er, der; -s, -;
Bu|rụn|di|e|rin, die; -, -nen;
bu|rụn|disch <Adj.>.

* * *

Burụndi,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 27 834 km2
 
Einwohner: (2000) 6,1 Mio.
 
Hauptstadt: Bujumbura
 
Amtssprachen: Französisch und Rundi
 
Nationalfeiertag: 1. 7.
 
Währung: 1 Burundi-Franc (F. Bu.) = 100 Centime
 
Zeitzone: 1300 Bujumbura = 1200 MEZ
 
amtlich Rundi Republika y'Uburụndi, französisch République du Burundi [repy'blik dy burun'di], deutsch Republik Burundi, Binnenstaat in Ostafrika, im Zwischenseengebiet, zwischen der Demokratischen Republik Kongo, Tansania und Ruanda, mit 27 834 km2 (25 620 km2 Landfläche) einer der kleinsten Staaten Afrikas und zugleich mit (2000) 6,1 Mio. Einwohner einer der am dichtesten besiedelten. Hauptstadt ist Bujumbura; Amtssprachen sind Französisch und Rundi. Währungseinheit: Burundi-Franc (F. Bu.) = 100 Centime. Uhrzeit: 1300 Bujumbura = 1200 MEZ.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach der Übergangsverfassung vom 11. 6. 1998 ist Burundi eine präsidiale Republik. Staatsoberhaupt und Regierungschef ist der von zwei Vizepräsidenten unterstützte Präsident; das Amt des Premierministers wurde abgeschafft. Die Legislative liegt beim Interimsparlament (Nationalversammlung; 121 Abgeordnete). Präsident und Parlament sollen künftig auf fünf Jahre gewählt werden. Der Übergang zu geregelten politischen Verhältnissen wird durch andauernde Konflikte zwischen den beiden Hauptethnien erschwert.
 
Parteien:
 
Obwohl die Verfassung Parteienbildung auf ethnischer Basis untersagt, spiegeln die bestehenden Parteien den Gegensatz zwischen Hutu und Tutsi wider. Der Front pour la démocratie du Burundi (FRODEBU; deutsch Front für die Demokratie Burundis) wird von den Hutu, die Unité pour le progrès national (UPRONA; deutsch Union für den nationalen Fortschritt; bis 1992 staatstragende Einheitspartei) von den Tutsi beherrscht.
 
Wappen:
 
Das Wappen wird dominiert von der Löwenmaske, einem alten Landessymbol, das auch während der belgischen Treuhandverwaltung auf den Abzeichen der Stammeshäuptlinge abgebildet war. Von den einst vier Speeren hinter dem Schild (Symbole für die Dynastien Ntare, Mutaga, Mwezi und Mwambuta) hat die Republik drei beibehalten. Das Schriftband enthält den Wahlspruch »Einigkeit, Arbeit, Fortschritt«.
 
Nationalfeiertage:
 
Der 1. 7. erinnert an die Erlangung der Unabhängigkeit 1962.
 
Verwaltung:
 
Burundi ist in 15 Provinzen untergliedert.
 
Recht:
 
Die Verfassung von 1992 garantiert die Unabhängigkeit der Justiz. Der Verfassungsreform von 1992 sollte sich eine Justizreform anschließen.
 
Streitkräfte:
 
Die Gesamtstärke der von den Tutsi beherrschten Freiwilligenarmee (fast ausschließlich Heerestruppen) beträgt etwa 7 000 Mann, die in zwei Infanteriebataillone, je ein Fallschirmjäger- und Kommandobataillon sowie eine Panzerkompanie gegliedert ist. Die Ausrüstung umfasst neben meist leichten Waffen v. a. 20 Aufklärungspanzer.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Burundi liegt im ostafrikanischen Zwischenseengebiet, am Nordostende des Tanganjikasees. Es umfasst überwiegend ein 1 400-1 800 m über dem Meeresspiegel gelegenes Savannenhochland (günstiges Acker- und Weideland); nach Westen hin hat Burundi auch Anteil am Zentralafrikanischen Graben und einem Randgebirge, das in Burundi auf über 2 600 m über dem Meeresspiegel ansteigt.
 
Klima:
 
Burundi liegt in den wechselfeuchten Tropen und hat zwei Regenzeiten (September-Dezember, März-Mai). Die Temperaturen, allgemein durch die Höhenlage gemildert, erreichen nur in der etwa 800 m über dem Meeresspiegel gelegenen Grabensenke am Tanganjikasee und Rusisi hohe Werte (jährlicher Mittelwert: fast 24 ºC).
 
Bevölkerung:
 
Über 80 % der Burunder gehören zu dem Bantuvolk der Hutu; sie treiben Ackerbau. Die Tutsi (Hima), nilotische Rinderhirten, etwa 15 % der Bevölkerung, bilden die Herrenschicht. Ferner leben in Burundi einige Tausend pygmiforme Twa als Wildbeuter, etwa 3 000 Europäer (besonders Belgier) und 1 500 Asiaten. Die jährliche Wachstumsrate der Bevölkerung wird auf 2,9 % geschätzt. Der Verstädterungsgrad beträgt 7 %. Zweitgrößte Stadt nach der Hauptstadt Bujumbura (300 000 Einwohner) ist Gitega (Kitega) mit 101 800 Einwohner. Die Mehrzahl der Bevölkerung lebt in bäuerlichen Streusiedlungen.
 
Religion:
 
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit und verpflichtet den Staat zu religiöser Neutralität und Parität. Traditionell übt jedoch die katholische Kirche als größte Glaubensgemeinschaft einen starken Einfluss auf das öffentliche Leben aus. Rd. 83 % der Bevölkerung sind Christen; rd. 74 % gehören der katholischen Kirche (Kirchenprovinz Gitega), rd. 1 % der anglikanischen Kirche (Provinz Burundi) an, die übrigen 8 % verschiedenen protestantischen Kirchen und Gemeinschaften (neben über 3 % Mitglieder von Pfingstkirchen v. a. Adventisten und Baptisten). Etwa 15 % sind Anhänger traditioneller afrikanischer Religionen; bestimmte Formen traditioneller afrikanischer Religiosität werden jedoch auch unter Teilen der christlichen Bevölkerung weiter gepflegt. Daneben gibt es, mit Zentrum in Bujumbura, religiöse Minderheiten der Muslime (1 %) und Bahais.
 
Bildungswesen:
 
Es besteht allgemeine Schulpflicht vom 6.-12. Lebensjahr. Die Analphabetenquote beträgt 55,4 %. Eine Universität existiert in Bujumbara.
 
Publizistik:
 
1992 wurde ein neues Pressegesetz erlassen, das das staatliche Medienmonopol aufhob. Neu gegründete unabhängige Zeitungen sind: »L'Indépendant«, »Le Carrefour des Idées« und »L'Écho des Travailleurs«. Weiterhin erscheinen täglich das Organ der Einheitspartei UPRONA, »Le Renouveau du Burundi«, in Französisch sowie die Wochenzeitungen »Ubumwe« in Rundi und »Burundi chrétien« in Französisch. - Nachrichtenagentur: »Agence Burundaise de Presse« (ABP), Bujumbura. - Rundfunk: Der unter Regierungskontrolle stehende Sender »Voix de la Révolution/La Radiodiffusion et Télévision Nationale de la République du Burundi« (RTNB) verbreitet Hörfunkprogramme in Rundi, Suaheli, Französisch und Englisch; 1985 wurde das Farbfernsehen eingeführt.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Gemessen am Pro-Kopf-Einkommen von (1994) 150 US-$ gehört das Binnenland Burundi zu den ärmsten Ländern der Erde. Wichtigster Zweig ist die Landwirtschaft; seinen Nahrungsmittelbedarf kann Burundi weitgehend selbst decken. Das Land ist aber wirtschaftlich stark abhängig von den Weltmarktpreisen für Kaffee. Seit 1986 ist die Stärkung der Privatwirtschaft ein Leitziel der Wirtschaftspolitik. Bis 1992 wurden 24 der 84 Staatsbetriebe privatisiert, und in der Kaffee- und Teeindustrie endete das Staatsmonopol. Bei einer Auslandsverschuldung von (1992) 1 Mrd. US-$ müssen 35 % der Exporteinnahmen für den Schuldendienst aufgewendet werden. Die Inflationsrate lag im Zeitraum 1985-92 bei jährlich 4,3 %. Die seit 1993 sich verschärfenden Auseinandersetzungen zwischen den ethnischen Gruppen der Hutu und Tutsi haben Burundi inzwischen kurz vor den wirtschaftlichen Zusammenbruch geführt.
 
Landwirtschaft:
 
1992 arbeiteten mehr als 90 % der Erwerbstätigen im Agrarbereich. 90 % der Anbauflächen entfallen auf Kleinbauern und dienen zur Selbstversorgung. Wichtigste Grundnahrungsmittel sind Maniok, Süßkartoffeln und Hülsenfrüchte. Bananen werden zur Bierherstellung angebaut. Neben dem Hauptexportgut Kaffee (1992: 34 000 t) sind Tee, Baumwolle und Chinarinde die wichtigsten Marktprodukte. Der Kaffeeanbau wird v. a. von Kleinbauern im gebirgigen Nordosten Burundis betrieben. Die traditionell bedeutende Viehwirtschaft (Ziegen, Rinder, Schafe, Schweine) wird extensiv betrieben. Waldflächen nehmen nur 2 % des Landes ein, dennoch ist Brennholz bisher die Hauptenergiequelle (95 %) und der Holzeinschlag beträchtlich.
 
Fischerei:
 
Die Fangmenge (1991: 23 000 t) konzentriert sich auf den Tanganjikasee und auf kleinere Binnenseen an der ruandischen Grenze.
 
Bodenschätze:
 
Obwohl Burundi eine Vielzahl an Bodenschätzen besitzt, werden bisher nur kleine Mengen von Gold, Wolfram und Torf abgebaut. Die Nickellagerstätten umfassen 5 % der geschätzten Weltreserven. Außerdem gibt es Vorkommen von Vanadium, Uran, Kupfer und Erdöl.
 
Industrie:
 
Das produktive Gewerbe ist nur wenig entwickelt. Es dominieren die Nahrungsmittel- und Textilindustrie. Die Herstellung von Exportprodukten beschränkt sich auf die Weiterverarbeitung von Agrarprodukten wie Kaffee und Tee. Die meisten Betriebe gibt es in der Hauptstadt Bujumbura.
 
Außenwirtschaft:
 
Die Handelsbilanz schließt seit 1978 mit einem negativen Saldo ab (1992: Einfuhr 221 Mio. US-$, Ausfuhr 72 Mio. US-$). Der Exportwert wird extrem stark von den Weltmarktpreisen für Kaffee bestimmt. 1992 hatte Kaffee einen Anteil von 81 % am Gesamtexport. Daneben werden v. a. Tee, Mineralien und Baumwolle ausgeführt. Wichtigste Handelspartner sind Deutschland, Belgien, Luxemburg und Frankreich.
 
Verkehr:
 
Die meisten Verkehrswege konzentrieren sich auf die Provinz Bujumbura. Die übrigen Landesteile sind nur wenig erschlossen. Eisenbahnen gibt es nicht. Eine der wichtigsten Verbindungen des (1991) 14 500 km langen Straßennetzes ist die Straße von Bujumbura über Kayanza zur ruandischen Hauptstadt Kigali. Über den Hafen von Bujumbura am Tanganjikasee erfolgt fast der gesamte Außenhandel. Es gibt Schiffsverkehr nach Kigoma (Tansania) mit Anschluss an die Eisenbahnlinien nach Daressalam sowie nach Kalemi (Demokratische Republik Kongo) und Mpulungu (Sambia). Auch der internationale Flughafen befindet sich in Bujumbura.
 
 
Vermutlich im 15./16. Jahrhundert unterwarfen aus dem Norden eingewanderte Tutsi (Hima) die ansässigen bäuerlichen Hutu und errichteten den Staat Burundi, dessen erbliche Könige (Titel »Mwami«) im 19. Jahrhundert mit der Häuptlingsaristokratie rivalisierten. 1890 wurde Burundi ein Teil Deutsch-Ostafrikas (1903 Unterwerfung des Mwami Mwezi II. Gisabo; * 1840, ✝ 1908), 1919 (als Urundi) mit Ruanda belgischer Völkerbundsmandat Ruanda-Urundi. Beide Kolonialregime stützten durch das System der »indirekten Herrschaft« die Macht des Mwami Mwambutsa IV. (1915-66).
 
Am 1. 7. 1962 entließ Belgien unter der Aufsicht der UNO Burundi in die Unabhängigkeit. Gestützt auf den UPRONA regierte der Mwami das Land. Seit der Unabhängigkeit wuchsen die Spannungen zwischen den beiden ethnischen Hauptgruppen Burundis, der politisch herrschenden Tutsi-Minderheit und der Bevölkerungsmehrheit der Hutu; es kam wiederholt zu blutigen Ausschreitungen. Im Juli 1966 verdrängte Prinz Charles Ndinzeye (* 1947, ✝ 1972) als Ntare V. seinen Vater Mwambutsa IV. vom Thron und ernannte Michel Micombero (* 1939, ✝ 1983) zum Premierminister. Dieser setzte jedoch im November 1966 den König ab, rief die Republik aus und übernahm die Ämter des Staatspräsidenten, Premierminister und Präsident des Revolutionsrats. Der UPRONA wurde Einheitspartei. Mit dem Sturz der Monarchie verlor das Land das wichtigste stabilisierende Element in seinem politischen Leben. Nach einem gescheiterten Putschversuch von Hutu-Offizieren, bei dem zahlreichen Tutsi ums Leben kamen, richteten Armee und bewaffnete zivile Kräfte im April 1972 unter den Hutu ein großes Massaker an (etwa 100 000 Tote). Tausende von Hutu flohen nach Tansania. Am 1. 11. 1976 stürzte Oberstleutnant Jean-Baptiste Bagaza (* 1946) Präsident Micombero und übernahm dessen Funktionen. In der Folgezeit war er um einen Ausgleich zwischen Tutsi und Hutu bemüht.
 
Nach der Absetzung von Präsidenten Bagaza durch einen Militärputsch am 3. 9. 1987 wurde Major Pierre Buyoya (* 1949), ein Tutsi, an der Spitze eines Militärkomitees Staatschef; die Verfassung wurde außer Kraft gesetzt. Im August 1988 kam es zu Ausschreitungen der von der Tutsi-Minderheit beherrschten Armee gegen die Hutu-Mehrheit der Bevölkerung mit Tausenden von Toten.
 
Auf der Basis der Verfassung von 1992, die ein Mehrparteiensystem etablierte, fanden am 1. 6. 1993 Präsidentschaftswahlen statt, bei denen Melchior Ndadaye (* 1953, ✝ 1993), ein Hutu, zum Präsidenten gewählt wurde (Amtsantritt: 10. 7. 1993). Er löste damit in demokratischer Wahl die jahrzehntelange Tutsi-Herrschaft und den bisherigen Amtsinhaber Buyoya ab. Angesichts des Bürgerkrieges in Ruanda entlud sich in Burundi der jahrhundertealte Konflikt zwischen der Hutu-Mehrheit und der Tutsi-Minderheit, die jedoch nach wie vor eine beherrschende Stellung in der Armee einnimmt, immer offener. In einem blutigen Putschversuch des Militärs wurde am 21. 10. 1993 Präsident Ndadaye ermordet. Mehr als 600 000 Menschen flohen daraufhin nach Ruanda, Tansania oder das ehemalige Zaire (heute Demokratische RepublikKongo). Am 13. 1. 1994 wählte das Parlament den gemäßigten Hutu Cyprien Ntaryamira (* 1955) zum Staatspräsidenten (Amtsantritt: 5. 2. 1994). Am 6. 4. 1994 kam er zusammen mit dem Präsidenten Ruandas bei einem Flugzeugabsturz in Kigali ums Leben. Neuer Präsident von Burundi wurde der am 30. 9. 1994 vom Parlament bestätigte Hutu Sylvestre Ntibantunganya (* 1956), nachdem sich Hutu und Tutsi in einer Konvention zur Zusammenarbeit und zur Beendigung der politischen Krise geeinigt hatten. Trotz dieser vereinbarten Gewaltenteilung kam es zu zahlreichen Putschversuchen, gewalttätigen Ausschreitungen und Attentaten sowie ethnische Vertreibungen. Mit dem Vormarsch der Tutsi-Rebellen im benachbarten Ruanda und der daraufhin einsetzenden Flüchtlingswelle verschärften sich in Burundi die blutigen Kämpfe zwischen der von den Tutsi beherrschten Armee und den Hutu-Milizen. Nach einem Militärputsch im Juli 1996 wurde der ehemalige Präsident Buyoya, ein Tutsi, als Übergangspräsident eingesetzt und eine neue Regierung, im Juni 1998 eine Übergangsregierung, die eine Politik der Partnerschaft zwischen Hutu und Tutsi anstreben sollte, gebildet. Zur Beendigung des Bürgerkrieges unterzeichnete schließlich im August 2000 unter Vermittlung von N. Mandela die Mehrheit der am Konflikt beteiligten Gruppierungen ein Friedensabkommen. Dieses Abkommen sah u. a. die Bildung einer Übergangsregierung vor, die schließlich im Juli 2001 eingesetzt wurde. Innerhalb einer dreijährigen Übergangszeit bis zu demokratischen Wahlen soll Präsident Buyoya nach 18 Monaten sein Amt an seinen Stellvertreter Domitien Ndayizere, einen Hutu, abgeben. Ein Waffenstillstand konnte jedoch bislang nicht unterzeichnet werden, da die Hutu-Milizen dies mit der Forderung nach einer Amnestie für politische Gefangene verbinden. Die Kämpfe konnten somit nicht beendet werden; auch kam es zu zahlreichen Putschversuchen.
 
 
G. Mpozagara: La République du B. (Paris 1971);
 B. Holtz: B. Völkermord oder Selbstmord? (1973);
 T. Laely: Autorität u. Staat in B. (Zürich 1995);
 H. Strizek: Ruanda u. B. von der Unabhängigkeit zum Staatszerfall (1996).

* * *

Bu|rụn|di; -s: Staat in Afrika.

Universal-Lexikon. 2012.