Akademik

Usbekistan
Us|be|ki|s|tan; -s:
Staat in Mittelasien.

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Usbekistan,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 447 400 km2
 
Einwohner: (2000) 24,8 Mio.
 
Hauptstadt: Taschkent
 
Amtssprache: Usbekisch
 
Nationalfeiertag: 31. 8.
 
Währung: 1 Usbekistan-Sum (U. S.) = 100 Tijin
 
Zeitzone: 1600 Taschkent = 1200 MEZ
 
Usbeki|en, amtlich usbekisch Özbekiston Jumhuriyati, deutsch Republik Usbekistan, Staat im nördlichen und mittleren Teil Mittelasiens, mit einer Fläche von 447 400 km2 etwas kleiner als Schweden, mit (2000) 24,8 Mio. Einwohnern ist Usbekistan unter den mittelasiatischen Republiken der Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten (GUS) die bevölkerungsreichste. Hauptstadt ist Taschkent. Das Land grenzt im Westen und Norden an Kasachstan, im Nordosten und Osten an Kirgistan, im Osten und Südosten an Tadschikistan, im Süden an Afghanistan und im Süden und Südwesten an Turkmenistan. Den nordwestlichen Landesteil um den Südteil des Aralsees nimmt die Teilrepublik Karakalpakien ein, die mehr als ein Drittel der Fläche von Usbekistan bedeckt. Amtssprache ist Usbekisch. Währung (seit dem 1. 7. 1994): 1 Usbekistan-Sum (U. S.) = 100 Tijin. Uhrzeit: 1600 Taschkent = 1200 MEZ.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach der Verfassung vom 8. 12. 1992 ist Usbekistan eine Republik mit Präsidialsystem. Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Chef der Exekutive ist der auf fünf Jahre direkt gewählte Präsident (nur einmalige unmittelbare Wiederwahl zulässig). Erhält im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit, ist im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Bewerbern erforderlich. Ungeachtet dieser Vorschriften hat sich der derzeitige (seit 1990 amtierende) Präsident seine Amtszeit durch Plebiszit vom 27. 3. 1995 bis zum Jahr 2 000 verlängern lassen. Der Präsident ist kraft Amtes Vorsitzender des Kabinetts, dessen Mitglieder er ernennt, wobei für Ernennung und Abberufung des Premierministers und der übrigen Kabinettsmitglieder die nachträgliche parlamentarische Bestätigung einzuholen ist. Eine parlamentarische Verantwortung der Regierung besteht indes nicht. Die Legislative liegt bei der Obersten Versammlung (Ali Madschlis), deren 250 Abgeordnete für fünf Jahre nach dem System der absoluten Mehrheitswahl - mit eventuell folgender Stichwahl - in Einzelwahlkreisen gewählt werden. Der Präsident ist durch Gesetzesinitiativ- und Vetorecht maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt; sein Veto kann vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit zurückgewiesen werden. Er kann das Parlament nach Abstimmung mit dem Verfassungsgericht auflösen, kann selbst aber nicht zur Verantwortung gezogen werden. - Das Verfassungsgericht (sieben auf Vorschlag des Präsidenten vom Parlament für fünf Jahre gewählte Richter) hat seine Tätigkeit 1996 aufgenommen.
 
Parteien:
 
Neben der Volksdemokratischen Partei Usbekistans (Nachfolgeorganisation der KP) sind nur die Vaterländische Fortschrittspartei (gegründet 1992) und die Partei Adolat (Gerechtigkeit, gegründet 1995) offiziell zugelassen. Die Volksfront Birlik (Einheit, gegründet 1988), die Partei Erk (Freiheit, gegründet 1990) und die Partei der Islamischen Wiedergeburt sind verboten.
 
Wappen:
 
Das Wappen (Juli 1992) zeigt im Zentrum einen Vogel, der mit den Spitzen seiner Flügel eine über Berge und Flüsse aufgehende Sonne umfasst. Eingerahmt wird die Darstellung von einem Kranz aus Baumwollfrüchten und Weizenähren, der seinerseits von einem Band in den Nationalfarben umschlungen ist; oben ein achtstrahliger Stern, belegt mit islamischem Halbmond und Stern.
 
Nationalfeiertage:
 
31. 8., zur Erinnerung an die Erklärung der Unabhängigkeit 1991.
 
Verwaltung:
 
Usbekistan gliedert sich auf regionaler Ebene in elf Gebiete (Wilajate), die Hauptstadt Taschkent und die Teilrepublik Karakalpakien. Die lokale Ebene besteht aus 162 Rayons (Landkreisen), zu denen 1 500 Gemeinde (Städte, Siedlungen, Kischlaks, Auls) gehören, 57 kreisfreie Städte sowie Bezirke der Hauptstadt und vier anderer Städte. An der Spitze der hierarchisch aufgebauten örtlichen Verwaltung steht in den regionalen und lokalen Gebietseinheiten sowie den kreisangehörigen Städten der Hokim, der Chef des Verwaltungs-Apparates und Vorsitzender des Rats der Volksdeputierten ist, der als Beschlussorgan der regionalen und lokalen Ebene (nicht aber der kreisangehörigen Städte) für fünf Jahre gewählt wird. Die Hokims der Gebiete und Taschkents werden vom Staatspräsidenten mit nachträglicher Bestätigung durch den regionalen Rat für fünf Jahre ernannt. In gleicher Weise werden die Hokims der nachgeordneten Gebietseinheiten durch den übergeordneten Hokim mit Bestätigung durch den lokalen Rat ernannt. Von einer Selbstverwaltung wird nur in Bezug auf die ländlichen Gemeinden (Siedlungen, Kischlaks, Auls) gesprochen, wo die traditionelle Dorfversammlung einen Vorsteher (Aksakal) und seine Ratgeber wählt. Karakalpakien ist innerhalb des usbekischen Staatsverbandes eine »souveräne«, mit eigener Verfassungsorganisation und dem Sezessionsrecht ausgestattete Teilrepublik. Ihr Regierungschef gehört dem usbekischen Minister-Kabinett von Amts wegen an.
 
Recht:
 
Das sowjetische Justizsystem wurde im Wesentlichen beibehalten. Für Zivil-, Straf- und Verwaltungs-Rechtssachen sind die ordentlichen Gerichte in den lokalen und regionalen Gebietseinheiten sowie das Oberste Gericht zuständig, zu dem auch der Rechtsweg von den zweistufigen Militärgerichten führt. Außerdem gibt es eine zweistufige Wirtschaftsgerichtsbarkeit, die von regionalen Wirtschaftsgerichten und dem Höchsten Wirtschaftsgericht ausgeübt wird. Die zentralistisch aufgebaute Staatsanwaltschaft ist nicht nur für die Strafverfolgung zuständig, sondern übt eine umfassende Rechtsaufsicht über alle Verwaltungs- und Wirtschaftsbereiche aus.
 
Streitkräfte:
 
Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee beträgt etwa 55 000 Mann, der Wehrdienst dauert 18, für Hochschulabsolventen 12 Monate. Daneben existieren die Inneren Truppen mit einer Stärke von rd. 10 000 Mann sowie paramilitärische Kräfte (Grenztruppen, Nationalgarde) mit insgesamt etwa 5 500 Mann. Langfristig ist der Aufbau einer Berufsarmee von etwa 100 000 Soldaten geplant. 1994 schloss sich Usbekistan der »Partnerschaft für den Frieden« der NATO an.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Usbekistan liegt zum größten Teil im Zwischenstromland von Amudarja und Syrdarja in der Mitte des Tieflands von Turan, das vier Fünftel der Oberfläche bedeckt. Es wird überwiegend vom Plateau der Sandwüste Kysylkum (Anstieg von 100 m über dem Meeresspiegel im Nordwesten auf 200-300 m über dem Meeresspiegel im Südosten) eingenommen, die sich über 40 % des Territoriums von Usbekistan erstreckt. Die beiden Hauptzuflüsse des Aralsees, Amudarja und Syrdarja, erreichen ihren Endsee nach massiver Wasserentnahme für Bewässerungszwecke nur noch als dünnes Rinnsal oder überhaupt nicht mehr. Das usbekische Gebiet westlich des austrocknenden Aralsees wird vom wüstenhaften Ust-Urt-Plateau (durchschnittlich 200 m über dem Meeresspiegel) durchzogen, südlich des Aralsees liegen Delta und Alluvialebene des unteren Amudarja, die einst fruchtbare Oase Choresm (bis 100 m über dem Meeresspiegel). Das Tiefland von Turan wird von zahlreichen Restbergen (Tamdytau, 922 m über dem Meeresspiegel; Kuldschuktau, 785 m über dem Meeresspiegel; Bukantau, 764 m über dem Meeresspiegel) überragt, ebenso sind Kessel und Senken (am tiefsten die bis 12 m unter dem Meeresspiegel abfallende Sarygamyschsenke) eingelagert. Im Osten geht das Tiefland von Turan allmählich in ein flaches Vorgebirgsland mit der bewässerten Oase von Taschkent und der bewässerten Südlichen Hungersteppe über. Die Hochgebirge, die Usbekistan im Osten und Südosten begrenzen, sind Ausläufer des Hissar-Alai-Systems (bis 4 643 m über dem Meeresspiegel) im Süden und des westlichen Tienschan (bis 4 299 m über dem Meeresspiegel) im Norden; dazwischen schiebt sich keilförmig ein Teil von Tadschikistan. Sie umschließen mehrere Gebirgssenken und Gebirgstäler, darunter das Ferganabecken am oberen Syrdarja, das größtenteils zu Usbekistan gehört, sowie Serawschan- und Tschirtschik-Angren-Becken. Vorgebirgs- und Hochgebirgsgebiete sind stark erdbebengefährdet.
 
Klima:
 
Usbekistan gehört zur kontinental geprägten trockenen subtropischen Klimazone mit trockenheißen, langen Sommern (mittlere Julitemperatur 26-32 ºC) und milden, kurzen und schneearmen, aber wolkenreichen Wintern (mittlere Januartemperatur —6,3º bis 3 ºC), die im Süden anderthalb bis zwei, im Norden bis zu fünf Monate andauern. Der mittlere Jahresniederschlag liegt im Tiefland von Turan zwischen 60 und 150 mm, an den Luvseiten der Hochgebirgszone zwischen 400 mm und stellenweise 1 000 mm. 70 % der Niederschläge fallen im Winter und im sehr kurzen Frühjahr.
 
Vegetation:
 
Auf den verfestigten Hügelsanden der Wüste Kysylkum wachsen vereinzelt Saxaul- und Akazienbüsche, verschiedene Gräser und Sträucher, v. a. Wermut. Die Flora der Vorgebirgsebenen ist, allerdings auch nur im feuchteren Frühjahr, etwas reichhaltiger. Bei möglicher künstlicher Bewässerung werden diese Gebiete landwirtschaftlich genutzt. Die Gebirge sind durchweg von Krautsteppen bedeckt, ein zusammenhängender dichter Waldgürtel fehlt.
 
Usbekistan ist von der ökologischen Katastrophe des Aralsees sowie den ökologischen Schäden der Baumwollmonokultur und des hemmungslosen Mineraldüngereinsatzes während der Sowjetzeit stark betroffen.
 
Bevölkerung:
 
Den Hauptteil der Bewohner bilden nach Schätzungen von 1996 mit 80 % die Usbeken, dagegen ist der Anteil der übrigen zahlreich vertretenen Nationalitäten (5,5 % Russen, 5 % Tadschiken, 3 % Kasachen, 2,5 % Karakalpaken, 1,5 % Tataren und 2,5 % andere Völker wie Krimtataren, Kirgisen, Koreaner, Ukrainer, Turkmenen, Türken u. a., auch etwa 25 000-30 000 Deutsche) an der Gesamtbevölkerung gering. Regional erreichen diese Minderheiten aber einen beachtlichen Anteil (z. B. die Bevölkerungsmehrheit der Tadschiken in den Gebieten Buchara und Samarkand). Etwa 280 000 Russen emigrierten 1990-94 aus Usbekistan.
 
Usbekistan hat ein hohes natürliches Bevölkerungswachstum (1990-96 durchschnittlich 2,1 %); 1897-1966 stieg die Bevölkerungszahl von 4,064 Mio. auf 10,581 Mio. an und wuchs bis 1997 nochmals um mehr als das Doppelte auf 23,468 Mio., davon waren 39 % bis 14 Jahre, 57 % 15-64 Jahre und 4 % 65 Jahre alt und älter; 38 % der Bevölkerung leben in Städten. Die bevölkerungsreichsten Städte (Einwohnerzahl von 1995) sind Taschkent (2 107 000), Samarkand (362 000), Namangan (333 000), Andischan (313 000), Buchara (238 000), Fergana (227 000) und Nukus (182 000). Mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 55 Einwohner je km2 ist Usbekistan die am dichtesten besiedelte mittelasiatische GUS-Republik. Entsprechend den natürlichen Bedingungen konzentriert sich die Bevölkerung in den Oasen der Vorgebirgszone, in den Flusstälern und in den neuen Bewässerungsgebieten, wo trotz teilweise katastrophaler ökologischer Lebensbedingungen Siedlungsdichten von 400 bis 500 Einwohner, stellenweise sogar bis 2 000 Einwohner je km2 vorkommen. Dagegen leben in den Hochgebirgsgebieten im Osten und Südosten sowie in den Wüsten- und Halbwüstenregionen im Nordwesten, die 70 % des usbekischen Territoriums einnehmen, nur 9-1 Einwohner je km2. Von den Erwerbstätigen waren 1994 44 % in der Landwirtschaft, 20 % in der Industrie und 36 % im Dienstleistungssektor beschäftigt.
 
Religion:
 
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Religionsgemeinschaften ist das Religionsgesetz der Republik Usbekistan (in Kraft seit dem 15. 5. 1998), das an die Stelle des Gesammelten »Über die Gewissensfreiheit und die religiösen Organisationen« (1991) getreten ist. Es erlegt den Religionsgemeinschaften die Pflicht zur staatlichen Registrierung auf und lässt religiöse Tätigkeit, die den Schutz der Verfassung beanspruchen kann, allein in den registrierten religiösen Organisationen (mindestens 100 Personen usbekischer Staatsangehörigkeit) zu. Den Status juristischer Personen besitzen Religionsgemeinschaften mit zentralisierter Organisationsstruktur und landesweit mindestens acht Gemeinden, gegenwärtig (2000) die sunnitisch-islamische Glaubensgemeinschaft und die russisch-orthodoxe Kirche. Der Staat vertritt den Grundsatz des Laizismus, erkennt jedoch den Islam als wichtige Grundlage der usbekischen nationalen Identität an. - Dem sunnitischen Islam (überwiegend der hanefitischen Rechtsschule) werden mit den Usbeken, Tadschiken, Kasachen und den übrigen turksprachigen Nationalitäten nominell über 90 % der Bevölkerung zugerechnet. Geistlich unterstehen die usbekischen Muslime dem Muftiat in Taschkent. Neben dem von den offiziellen islamischen Institutionen getragenen Islam ist (besonders unter den Karakalpaken) der sufistisch geprägte Volksislam von großer Bedeutung. - Von den rd. 1 -2 % Christen gehören über 97 % der russisch-orthodoxen Kirche an. Für die orthodoxen Christen (Russen und Ukrainer) in Usbekistan, Kirgistan, Tadschikistan und Turkmenistan besteht das russisch-orthodoxe Erzbistum Taschkent. Die geistliche Betreuung der (2000) rd. 3 500 katholischen Christen erfolgt durch die kirchliche Mission Usbekistan (Sitz: Taschkent; errichtet 1997). Die evangelischen Christen sind mehrheitlich Pfingstler und Baptisten; die wenigen Lutheraner (überwiegend Angehörige der deutschen Minderheit) gehören zur Regionalkirche Usbekistan der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland und anderen Staaten. - Sehr kleine religiöse Minderheiten bilden die Juden sowie die Buddhisten innerhalb der koreanischen Bevölkerungsgruppe.
 
Bildungswesen:
 
Es besteht ab dem sechsten Lebensjahr neunjährige Schulpflicht in der Primarstufe, der sich die zweijährige Sekundarstufe anschließt. Für über zwei Drittel der Schüler ist Usbekisch Unterrichtssprache, daneben hält Russisch einen Anteil von 15 %, außerdem sind Kasachisch, Karakalpakisch, Tadschikisch, Turkmenisch und Kirgisisch vertreten. Private Bildungseinrichtungen gibt es nicht. Die Analphabetenquote beträgt 2,8 %. Usbekistan verfügt über 14 Universitäten, davon fünf in Taschkent (TU, Universität für Wirtschaft, Landwirtschaft, Weltsprachen sowie Weltwirtschaft und Diplomatie).
 
Publizistik:
 
Die Medien stehen noch immer unter staatlicher Kontrolle; Aufsichtsbehörden sind das Staatskomitee für die Presse und die Staatliche Fernseh- und Hörfunkgesellschaft Usbekistans. Die wichtigsten Tageszeitungen sind: »Khaik Suzi« (Welt des Volkes; Organ des Parlaments und des Kabinetts, gegründet 1991, Auflage 51 000), »Prawda Wostoka« (Östliche Wahrheit; Kabinettsorgan, gegründet 1917, 24 000), »Narodnoje Slowo« (Wort des Volkes; Regierungsorgan, gegründet 1990, 19 000) sowie die Wochenzeitung »Molodets Uzbekistana« (Jugend von Usbekistan; gegründet 1926, 30 000). Staatliche Nachrichtenagentur ist die »Uzbek Information Agency« (UzA). Neben dem staatlichen »Uzbek Radio« (Programme in Usbekisch, Russisch, Englisch und 13 weiteren Sprachen) und »Uzbek Television« (vier regionale Programme) existiert seit 1992 der Satellitensender »Kamalak Television« als Gemeinschaftsunternehmen des staatlichen Fernsehens und einer US-amerikanischen Gesellschaft.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Usbekistan ist neben Kasachstan das wirtschaftlich bedeutendste Land der mittelasiatischen GUS-Staaten. Mit einem Bruttosozialprodukt (BSP) je Einwohner von (1996) 1 010 US-$ gehört das Land zu den Entwicklungsländern mit mittlerem Einkommen. Die Wirtschaftsleistung Usbekistans beruht auf dem Baumwollanbau und Bergbau (besonders Brennstoffe und Gold). Nach Erlangung der Unabhängigkeit war durch einen gemäßigten Kurs im Transformationsprozess von der Plan- zur Marktwirtschaft (»vorsichtiger Übergang zum Markt«) der reale Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht so groß wie in den anderen mittelasiatischen GUS-Staaten, er betrug 1990-95 durchschnittlich 4,4 % im Jahr. Seit 1996 ist wieder ein reales Wachstum erkennbar, besonders getragen von Auslandsinvestitionen. Der Prozess der Privatisierung verlief bis 1996 schleppend, der Anteil des Privatsektors am BIP lag 1996 nach staatlichen Angaben bei 80 % (nach ausländischen Beobachtungen nur etwa 30 %). Die Oberhoheit des Staates ist im Wirtschaftsleben noch deutlich erkennbar, auch die Institutionen aus der Sowjetära sind unter neuem Namen noch vielfach vorhanden. Hoch sind die Auslandsverschuldung (1995: 1,6 Mrd. US-$) und die Inflationsrate, die in den Jahren 1985-95 durchschnittlich 239 % (1997: 75 %) betrug. Dem 1996 zu Tage tretenden großen Devisenmangel wird durch die 1997 eingeführte Devisenzwangsbewirtschaftung begegnet, die Konvertibilität der 1994 eingeführten Währung Usbekistan-Sum wurde aufgehoben. Die Arbeitslosenrate wurde 1996 auf 13 % geschätzt.
 
Landwirtschaft:
 
Sie ist etwa mit einem Drittel an der Gesamtproduktion des Landes beteiligt. Nur knapp 10 % der Landesfläche sind landwirtschaftlich nutzbar. Von dieser Nutzfläche sind etwa 4,5 Mio. ha Ackerland und 20,8 Mio. ha Weideland und Heuwiesen (extensive Weidewirtschaft). 90 % der Anbauflächen müssen künstlich bewässert werden. Trotz eines seit 1990 bestehenden Bodenreformgesetzes, das die rechtliche Grundlage für die Umwandlung der Staatsbetriebe in Genossenschaften gab, steckt die Privatisierung der landwirtschaftlichen Nutzfläche noch in den Anfängen, denn privater Landbesitz ist verboten und nur Landpacht ist möglich. Hauptanbaufrucht ist die Baumwolle (mit 5,1 Mio. t im Jahr 1997 an vorderer Stelle in der Weltproduktion), der Hauptdevisenbringer des Landes. Ihr bereits zu Sowjetzeiten betriebener monokultureller Anbau mittels extensiver Bewässerungswirtschaft (hoher Wasserverlust durch marode Kanäle) führte zu großen ökologischen Schäden (Bodenversalzung). Neben Rohbaumwolle werden Getreide (Weizen, Gerste, Reis und Mais), Gemüse, Melonen und Hülsenfrüchte sowie Weintrauben und Obst erzeugt. Seit 1996 wurde die Anbaufläche von Baumwolle zugunsten der von Getreide zurückgedrängt, um die Importabhängigkeit bei der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung zu verringern. Der hohe Mineraldüngereinsatz im Feldbau verursacht ebenso wie die Ableitung ungeklärten Wassers mit einhergehender Grundwasserverseuchung Gesundheitsschäden bei der Bevölkerung. Die Viehzucht konzentriert sich auf die Haltung von Rindern (Bestand 1995: 5,3 Mio.), Schafen (8,6 Mio., davon 4,9 Mio. Karakulschafe), Ziegen und Kamelen (20 000) sowie auf die Geflügelhaltung (31 Mio.). Ein Spezialzweig ist die Seidenraupenzucht.
 
Bodenschätze:
 
Usbekistan verfügt über zahlreiche Bodenschätze. Neben reichen Erdgas- und Erdölvorkommen (Vorräte 5 400 Mrd. m3 beziehungsweise 4,5 Mrd. t) sowie Gold- und Uranerzfunden werden Buntmetallerze, Schwefel, Bauxit und Kohle bergbaulich genutzt. Die erheblichen Auslandsinvestitionen im Bergbausektor führten nach 1990 zu einem teilweise großen Förderanstieg bei bestimmten Bergbauprodukten (z. B. 1992-97 bei Erdgas um 15 % und Erdöl um 150 %). Die Erdgasfördermenge betrug (1997) 51,2 Mrd. m3; bedeutende Vorkommen sind um Buchara und Karschi sowie im Ferganabecken erschlossen. Erdöl (Fördermenge 1997: 8 Mio. t) wird im Ferganabecken, um Buchara und nördlich von Termes gewonnen, Kohle (3,8 Mio. t, fast ausschließlich Braunkohle) in Angren und im Südosten gefördert. Weltweit steht Usbekistan bei der Golderzeugung (1995: 80 t, besonders aus der Mine von Muruntau bei Serafschan in der Wüste Kysylkum) und Uranerzförderung (1995: 3 000 t) an vorderer Stelle.
 
Energiewirtschaft:
 
Elektroenergie (1995: 47,5 Mrd. kWh) wird zu 85 % in Wärmekraftwerken, die zum größten Teil auf Erdgas-, sonst auf Kohlebasis (Braunkohlenkraftwerk in Angren) arbeiten, und zu 15 % in Wasserkraftwerken (Kraftwerkskaskade am Fluss Tschirtschik) in ausreichender Menge erzeugt und kann noch in die benachbarten Staaten exportiert werden.
 
Industrie:
 
Die aus Sowjetzeiten überkommene Industriestruktur war einseitig auf den Baumwollanbau mit der Erstverarbeitung von Rohbaumwolle ausgerichtet. Im Vordergrund steht jetzt der Aufbau anderer Zweige der verarbeitenden Industrie einschließlich der Entwicklung der Erdöl und Erdgas verarbeitenden Industrie (neue Raffinerie in Karaulbasar im Gebiet Buchara) zur besseren Versorgung des Binnenmarktes unter Mitwirkung ausländischer Konzerne (z. B. Kfz-Bau). Hauptindustriezweige sind, gemessen am Anteil der Industriebeschäftigten, die Textil- und Bekleidungsindustrie, der Bau von Maschinen, landwirtschaftliche Geräten und Fahrzeugen sowie die Elektrotechnik; es folgen die Nahrungsmittel-, chemische und Papier- und die Hüttenindustrie. Wichtige Industriestandorte sind Taschkent, Fergana, Samarkand, Andischan und Buchara.
 
Tourismus:
 
Touristisch ist das Land noch wenig erschlossen. Die Städte Samarkand, Buchara, Chiwa und Taschkent sind Hauptanziehungspunkte des internationalen Fremdenverkehrs. 1997 besuchten etwa 300 000 ausländische Gäste das Land.
 
Außenwirtschaft:
 
Der Außenhandel liegt noch in staatlichen Händen. Das Land ist um die Erweiterung der Außenhandelsbeziehungen mit den westlichen Industriestaaten bemüht. Knapp ein Drittel des Außenhandels entfiel 1996 auf die GUS-Staaten (besonders Russland, Kasachstan, Tadschikistan, Turkmenistan), über zwei Drittel auf andere Länder (besonders Deutschland, die USA, Türkei und Süd-Korea). Durch den Verfall der Baumwollpreise auf dem Weltmarkt und höhere Einfuhren von Lebensmitteln (besonders Getreide) ist die 1994-95 positive Handelsbilanz seit 1996 negativ (Ausfuhr: 3,7 Mrd. US-$, Einfuhr: 4,7 Mrd. US-$). 1996 waren wichtigste Ausfuhrgüter Baumwollfasern (38,1 %), Elektroenergie (6,0 %), Lebensmittel (4,5 %), Metalle, besonders Gold (3,5 %), Maschinen (2,8 %) und Chemieerzeugnisse (2,4 %); wichtigste Einfuhrerzeugnisse waren Maschinen (35,8 %), Nahrungsmittel (29,5 %), Chemieerzeugnisse (12,5 %), Metalle (6,6 %) und Energie (1,1 %).
 
Verkehr:
 
Usbekistan verfügt über ein relativ entwickeltes Verkehrsnetz, das jedoch saniert und modernisiert werden muss. Größte Bedeutung hat der Eisenbahnverkehr auf einem Schienennetz von (1996) 3 380 km. Im Bau ist eine Eisenbahnlinie von Andischan über Osch (Kirgistan) nach Kaschgar (China). Das Straßennetz umfasst (1995) 80 000 km, davon sind 69 760 km befestigt. Schifffahrt ist auf dem Amudarja nur noch auf Teilstrecken möglich. Usbekistan wird von (1992) 250 km Erdöl- und 810 km Erdgasleitungen durchzogen; es ist noch in hohem Maße von den Kapazitäten der Erdöl- und Erdgasleitungen durch Russland abhängig. Das Inlandflugnetz ist relativ dicht ausgebaut; es umfasst 35 Flugplätze mit fester und 226 Landeplätze ohne feste Piste. Wichtigster Flughafen ist Taschkent. Der Flugverkehr wird durch die 1992 gegründete nationale Fluggesellschaft Uzbekistan Airways betrieben.
 
 
Das Gebiet des heutigen Usbekistan, der historischen Region Westturkestan zugehörig, teilte im Altertum und Mittelalter deren Geschichte (Turkestan, besonders die Landschaften Sogdiana, Charism). Anfang 8. Jahrhundert wurde das Gebiet von den Arabern erobert und anschließend als Bestandteil des Kalifats islamisiert (bekannt unter der arabischen Bezeichnung »Mawarannahr«). Im 9. und 10. Jahrhundert stand die Region unter der Herrschaft der Samaniden. 1219-21 unterwarfen die Mongolen unter Dschingis Khan das Land; 1369/70-1405 wurde es von Timur und anschließend von seinen Nachfolgern (Timuriden) beherrscht, unter denen es zu einem ostislamischen Kulturzentrum aufstieg.
 
Unter dem Druck der von Osten vordringenden Oiraten und von Norden vorstoßender kasachischer Stämme griffen seit Ende des 15. Jahrhunderts die turkstämmigen Usbeken (ihr Name leitet sich vom Mongolenkhan Usbek [Özbeg], ✝ 1341, ab) in die Machtkämpfe der Timuriden in Transoxanien ein. Unter Mohammed Schaibani (* 1451, ✝ 1510) eroberten die Usbeken um 1500 das Gebiet (Schaibaniden). Die Turkisierung der Region wurde vollendet; die Herrscherkultur der Usbeken verdeckte die Traditionen der iranischen Kulturzentren. Im 16. Jahrhundert kämpften die sunnitischen Schaibaniden und die schiitischen Safawiden in verheerenden Feldzügen um Khorasan. Nach dem Zerfall des Usbekenreiches (Ende des 16. Jahrhunderts) bildeten sich die - miteinander rivalisierenden - Khanate Buchara (seit dem 18. Jahrhundert Emirat), Chiwa und Kokand. Seit dem 16. Jahrhundert hatte das Gebiet besonders durch den ständigen Rückgang des Karawanenhandels (Seidenstraße, Quelle des Reichtums der Oasenstädte) und die Verschiebung der fernöstlichen Handelsrouten nach Norden an Reichtum und Macht verloren.
 
In kolonialer Konkurrenz zu Großbritannien unterwarf Russland in den 1860er- und 1870er-Jahren das usbekische Territorium (1865 Eroberung Taschkents, 1867 Bildung des Generalgouvernements Turkestan, 1868 Errichtung eines Protektorats über Buchara und 1873 über Chiwa, 1876 Annexion von Kokand). Nach der russischen Oktoberrevolution wurde am 30. 4. 1918 die regional begrenzte Turkestanische ASSR proklamiert, deren Sowjetisierung erst ab 1920 gelang. Einschneidend waren weitere künstliche Grenzziehungen: Nach ihrer Eroberung durch sowjetrussischen Truppen unter M. W. Frunse 1920 wurden das Khanat Chiwa in die Sowjetische Volksrepublik Choresm (26. 4.) und das Emirat Buchara in die Sozialistische Volksrepublik Buchara (8. 10.) umgewandelt. 1923 veränderte man den Status der Volksrepublik Choresm in SSR und zergliederte sie in ein Usbekisches, Turkmenisches und Kirgisisch-Karakalpakisches Autonomes Gebiet. 1924 wurden die Volksrepublik Buchara, die SSR Choresm und die Turkestanische ASSR aufgelöst und territorial den am 27. 10. 1924 neu gegründeten SSR Usbekistan und Turkmenistan und der am 14. 10. 1924 geschaffenen Tadschicken ASSR zugeordnet. Unter Einschluss Letzterer (bis 1929) trat Usbekistan am 13. 5. 1925 der UdSSR bei; 1936 wurde die vorher zur RSFSR gehörende Karakalpakische ASSR (Karakalpakien) Bestandteil von Usbekistan. Dessen Hauptstadt war zunächst Samarkand, 1930 abgelöst von Taschkent.
 
Gegen die bolschewistische Herrschaft richtete sich bis in die 1920er-Jahre hinein der Widerstand der »Basmatschi« (muslimische Guerillabewegung). Im Rahmen der stalinschen »Revolution von oben« wurde die islamische Tradition unterdrückt; mit der Zwangskollektivierung ging die forcierte Steigerung der Gewinnung von Baumwolle und deren industrielle Verarbeitung einher. Der »Großen Tschistka« fielen in den 1930er-Jahren zahlreiche einheimische Funktionäre zum Opfer (u. a. Ministerpräsident Faisullah Chodschajew, der 1938 erschossen wurde). Unter Scharaf Raschidow (Parteichef 1959-83), der sich als »Otakhan« (»Vater der Nation«) huldigen ließ, bildete sich eine ausgeprägte Cliquenwirtschaft heraus (groß angelegte Unterschlagungen und Planfälschungsaffären im Baumwollsektor), die die sowjetische Zentralmacht 1983 zum Eingreifen veranlasste.
 
Die während des Zweiten Weltkrieges (November 1944) von Georgien nach Usbekistan (u. a. ins Ferganabecken) zwangsumgesiedelten turkstämmigen Mescheten waren 1989 von blutigen Pogromen betroffen (danach Evakuierung). Am 20. 6. 1990 erklärte Usbekistan seine Souveränität, am 31. 8. 1991 seine Unabhängigkeit; am 21. 12. 1991 trat Usbekistan der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) bei, ohne sich in der Folgezeit allzu eng in den von Russland dominierten Staatenbund integrieren zu lassen. Unter der Führung von Islam Abduganijewitsch Karimow (* 1938; 1989-91 Erster Sekretär des ZK der usbekischen KP, Staatsoberhaupt seit 1990, im Dezember 1991 durch Wahlen bestätigt) blieb die kommunistische Nomenklatura in Usbekistan, die sich nunmehr einer nationalistischen Ideologie verschrieb, weitgehend an der Macht. Die KP wurde 1991 in die Volksdemokratische Partei Usbekistans umgewandelt; die oppositionellen Organisationen Birlik und Erk drängte man 1992/93 unter dem Vorwurf »regierungs-« beziehungsweise »staatsfeindlicher Aktivitäten« in die Illegalität (1997 In-Kraft-Treten eines Gesetzes, das Parteien auf ethnischer oder religiöser Basis verbot). Karimow, dessen Amtszeit per Referendum (27. 3. 1995) und durch Wiederwahl (9. 1. 2000) jeweils für weitere fünf Jahre verlängert wurde, baute das autoritäre Präsidialsystem zunehmend aus; ein im Februar 1999 gegen ihn gerichteter Attentatsversuch wurde islamistischen Terroristen zugeschrieben und diente als Anlass für ein verschärftes Vorgehen gegen die Opposition. Im Sommer 2000 drangen bewaffnete Einheiten der mit den afghanischen Taliban verbündeten »Islamischen Bewegung Usbekistans« aus dem tadschikischen Grenzraum bis in die Nähe Taschkents vor; nach Kämpfen mit usbekischen Sicherheitskräften veranlasste die Regierung die Zwangsaussiedlung tausender Menschen aus der betroffenen Bergregion und die Durchführung von Prozessen gegen tadschikische Bewohner dieses Gebietes wegen Unterstützung des Terrorismus. Durch ein Referendum am 27. 1. 2002 ließ sich Karimow seine Präsidentenamtszeit von fünf auf sieben Jahre verlängern und zugleich über die Einführung einer Zweikammerparlaments abstimmen.
 
Außenpolitisch u. a. um eine enge Zusammenarbeit mit der Türkei bemüht (im November 1997 Unterzeichnung eines Freundschaftsabkommens), vereinbarte Usbekistan mit den anderen mittelasiatischen Republiken der GUS im Januar 1993 eine Wirtschaftsgemeinschaft (bei einem weiteren Treffen im Juli 1994 nur noch Teilnahme von Kasachstan, Kirgistan und Usbekistan, die im August 1997 ein Abkommen zur Vertiefung der wirtschaftlichen Integration unterzeichneten). Aus Sorge, dass der islamische Extremismus aus den Nachbarländern (bis Ende 2001 Herrschaft der Taliban in Afghanistan, 1992-97 Bürgerkrieg in Tadschikistan, 1999/2000 Vordringen von muslimischen Rebellengruppen in den kirgisischen Teil des Ferganabeckens) auch auf Usbekistan übergreifen könnte, schloss die Regierung eine Reihe weiterer Abkommen (u. a. im Januar 1997 Freundschaftsabkommen mit Kasachstan und Kirgistan, im Januar 1998 Verträge mit Tadschikistan über eine Kooperation gegen politischen und religiösen Extremismus). Usbekistan suchte auch, nach längerer Zeit der Distanz, wieder Annäherung an Russland (im März 1997 Vertrag über die russisch-usbekische Zusammenarbeit am Grenzabschnitt zu Afghanistan, im Oktober 1998 Beistandspakt mit Russland und Tadschikistan, im August 2000 Bitte um russische Militärhilfe zur Bekämpfung islamistischer Rebellen im Süden des Landes). Im Juni 2001 wurde Usbekistan in die »Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit« aufgenommen, der neben Russland und China auch Kasachstan, Kirgistan und Tadschikistan angehören. Schon kurz nach den Terroranschlägen vom 11. 9. 2001 auf die USA bot Usbekistan diesen Unterstützung an und ermöglichte als Aufmarschraum für eine Militäraktion in Afghanistan die Stationierung amerikanischer Truppen im Land; im Gegenzug erhielt Usbekistan aus den USA Wirtschaftshilfe.
 
 
M. Kraft u. A. Kampe: U. (1994);
 Erben der Seidenstraße - U., hg. v. J. Kalter u. M. Pavaloi (1995);
 E. A. Allworth: The modern Uzbeks. From the fourteenth century to the present (Neudr. Stanford, Calif., 1996);
 J. M. Eckert: Das unabhängige U.: auf dem Weg von Marx zu Timur (1996);
 R. Götz u. U. Halbach: Polit. Lex. GUS (31996).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
GUS: Die islamischen GUS-Staaten am Scheideweg
 

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Us|be|kis|tan, -s: Staat in Mittelasien.

Universal-Lexikon. 2012.